ARAG Verbrauchertipps
Werbegeschenke / Rote Ampel / Mietminderung

(firmenpresse) - Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft - aber nicht mehr in Apotheken
Eine Packung Taschentücher, Traubenzucker-Bonbons, Creme-Proben oder Gutscheine für den nächsten Einkauf - Apotheken waren in puncto Werbegeschenke zur Kundenbindung sehr ideenreich. Um Konkurrenzkampf und ruinösen Preiswettbewerb zu verhindern, ist damit aber nach Auskunft der ARAG Experten seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Juni Schluss. Zumindest, wenn Kunden Medikamente auf Rezept kaufen. Handelt es sich um rezeptfreie Produkte, dürfen weiterhin kleine Geschenke gemacht oder Rabatte gewährt werden. Auch Online-Apotheken, die aus dem EU-Ausland liefern, sind davon ausgenommen. Sie dürfen ihre Kunden weiterhin beschenken (BGH, Az.: I ZR 206/17 und 60/18).
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Wenn Autofahrer an der Ampel Rot sehen
Wie lange Autofahrer an einer scheinbar defekten, dauerroten Ampel ausharren müssen, bevor sie weiterfahren dürfen, können die ARAG Experten nicht pauschal beantworten, weil es von den jeweiligen Umständen abhängt. Grundsätzlich sollten Autofahrer jedoch genügend Geduld aufbringen, um eindeutig feststellen zu können, ob es sich um eine besonders lange Rotphase oder einen technischen Defekt handelt. Um dies mit einiger Sicherheit sagen zu können, raten die ARAG Experten, etwa zwei normale Ampelschaltungen oder fünf Minuten abzuwarten. Danach kann davon ausgegangen werden, dass die Ampelanlage nicht in Ordnung ist. Doch Vorsicht: Dauerrot auf der eigenen Seite kann eine dauerhafte Grünphase auf der anderen Seite bedeuten. Daher sollten Autofahrer besonders vorsichtig in die Kreuzung einfahren, um eine Gefährdung des Querverkehrs zu vermeiden. Kommt es dabei zu einem Unfall, ist der Rotfahrer in der Haftung - defekte Ampel hin oder her.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Sture Mieter haben kein Recht auf Mietminderung
In der Regel können Mieter die Miete mindern, wenn die Wohnung Mängel ausweist. Doch sie sind verpflichtet, dem Vermieter und auch Handwerkern den Zutritt zur Wohnung zu gewähren, um die Mängel zu begutachten und zu beseitigen. In einem konkreten Fall verweigerte ein Mieter seiner neuen Vermieterin und Eigentümerin, die bereits länger bestehenden Mängel in der Dachgeschosswohnung, in der er seit 20 Jahren lebte, in Augenschein zu nehmen und zu beseitigen. Er befürchtete, dass dadurch Beweise verloren gingen, die er für den laufenden Rechtsstreit mit der Vorbesitzerin der Wohnung benötigte. Gleichzeitig behielt er weiterhin einen Teil der Miete ein. Dies ließ sich die neue Eigentümerin nicht gefallen und kündigte dem sturen Mieter wegen Zahlungsverzugs. Nach Ansicht der ARAG Experten zu Recht. Denn gleichzeitig Miete zurückhalten und Mängel nicht beseitigen lassen, geht nicht! Und um Beweise zu sichern, hätten Fotos und Zeugenaussagen genügt. Zumal das Verfahren schon lief (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 12/18).
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de
Datum: 04.09.2019 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1750307
Anzahl Zeichen: 3885
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-963 2560
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 457 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Welche grundsätzlichen Pflichten hat der Arbeitgeber? Die wichtigste Grundlage bildet Paragraf 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsräume und Einrichtungen so einzurichten und zu unterhalten, dass Beschäftigte gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt
Diensthandy und Firmen-Laptop: Was ist erlaubt? ...
Darf ich mein Diensthandy oder meinen Firmen-Laptop eigentlich privat nutzen? Tobias Klingelhöfer: Das kommt zunächst darauf an, was der Arbeitgeber erlaubt. Ein Dienstgerät gehört grundsätzlich dem Unternehmen. Eine private Nutzung sollte daher nicht einfach vorausgesetzt werden. Maßgeblich
Kuriose Rechtsfälle: Von Pizza, Pferden und Penunzen ...
Eine Lokal-Runde überführt den Einbrecher Manche Zeche ist eben höher als gedacht. Weil ein Mann seine über mehrere Wochen angehäuften Schulden in einer Pizzeria nicht bezahlen konnte, kehrte er kurzerhand nachts zurück. Allerdings nicht, um die Rechnung zu begleichen, sondern um einzubrechen
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Saarbrücker Zeitung: Steuergewerkschaft fordert Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle - Schwieriger Strafprozess bei "Cum Ex" zu erwarten ...
Als Konsequenz aus dem Cum-Ex-Skandal plädiert der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, für eine Anzeigepflicht von Steuergestaltungsmodellen. "Wenn eine Bank über solche Methoden im Vorfeld informieren muss, kann der Fiskus solche Modelle vorher prüfen. Und dann l
Connemann/Stegemann: Leistungen der Landwirtschaft, auch für Arten- und Insektenschutz, weiter fördern - Anreize statt Verbote ...
Bundeskabinett beschließt Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes und Aktionsprogramm Insektenschutz Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes sowie das Aktionsprogramm Insekten
Innungskrankenkassen warnen vor einer verspäteten Umsetzung des GKV-FKG ...
Die Mitgliederversammlung des IKK e.V. fordert ein zügiges Gesetzgebungsverfahren / Finanzlage im 1. Halbj. 2019 spiegelt die Mehrbelastung durch den Reformeifer der Bundesregierung wider / Keine Entmachtung der Selbstverwaltung durch MDK-Reformgesetz und Faire-Kassenwahl-Gesetz Die Innungsk
Kölner Stadt-Anzeiger: Rewe nimmt Plastikgeschirr vorzeitig aus dem Regal - Chef der Supermarktkette setzt auf Mehrweg-Netze und dünnere Verpackungen ...
Köln. Die Kölner Einzelhandelskette Rewe will den anfallenden Kunststoffmüll in nächster Zeit stark reduzieren. "Wir wollen in den kommenden fünf Jahren auf so viel Plastik verzichten wie möglich", sagte der Chef der Rewe Group, Lionel Souque, im Gespräch mit dem "Kölner S




