Connemann/Stegemann: Leistungen der Landwirtschaft, auch für Arten- und Insektenschutz, weiter fördern - Anreize statt Verbote
ID: 1750306
Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes und Aktionsprogramm
Insektenschutz
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf
eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes sowie das Aktionsprogramm
Insektenschutz beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert
Stegemann:
"Der europäische Förderrahmen erfordert eine Übergangslösung für
die nationale Verteilung der Mittel der Gemeinsamen Europäischen
Agrarpolitik (GAP) für 2020. Deutschland muss dafür bis Ende 2019 die
Verteilung der Mittel nach Brüssel melden. Dafür wurden heute die
Weichen gestellt. Es ist gelungen die Umschichtung moderat zu halten,
nämlich von 4,5 Prozent auf 6 Prozent für das kommende Antragsjahr.
Dadurch stehen auch der Landwirtschaft mehr Mittel für Agrarumwelt-
und Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung. Damit wird keine
Vorentscheidung für die neue Förderperiode getroffen. Denn wir
wissen: Direktzahlungen dienen der Risikoabsicherung in der
Landwirtschaft und sind Ausgleich für Gemeinwohlleistungen, die am
Markt nicht entlohnt werden.
Die Landwirtschaft steht zurzeit großen Herausforderungen
gegenüber, bei deren Bewältigung wir unsere Bauernfamilien nicht
allein lassen können. Dazu zählen Klimawandel, Naturschutzfragen oder
die Forderungen der Europäischen Union (EU) bei der
Nitratausbringung. Wir setzen uns dafür ein, dass bis zum Abschluss
der Haushaltsberatungen geprüft wird, was seitens des Bundes konkret
zur Flankierung dieser Herausforderungen getan werden kann. Die
begonnenen Gespräche werden jetzt nach der Sommerpause konkretisiert.
Das Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung beinhaltet
richtige und interessante Ansätze. Aber der sehr starke Fingerzeig
auf die Landwirtschaft wird ihren Leistungen nicht gerecht. Denn
bereits heute erbringt die Landwirtschaft erhebliche freiwillige
Leistungen für den Natur- und Insektenschutz - beispielsweise in Form
von Blühstreifen, Blühflächen oder Lerchenfenstern. Artenschutz geht
nur mit der Landwirtschaft, nicht gegen sie. Arten- und
Insektenschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der alle
Akteure ihren Beitrag leisten müssen.
Deshalb werden wir die Gesetzgebungsvorhaben, die die
Bundesregierung auf der Grundlage des nicht rechtsverbindlichen
Aktionsprogramms Insektenschutz vorlegen wird, aufmerksam begleiten.
Wir behalten uns eigene Schwerpunkt- und Akzentsetzungen vor. Dies
gilt zum Beispiel mit Blick auf die Unterschutzstellung von
Streuobstwiesen oder das Verbot der Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln. Klar ist für uns: Wenn eine Regelung auf
Grundlage des Aktionsprogramms Insektenschutz dazu führen sollte,
dass in das Eigentum von Landwirten eingegriffen wird, muss ein
finanzieller Ausgleich erfolgen."
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Datum: 04.09.2019 - 14:28 Uhr
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