TÜV-Verband fordert sichere Cloud für die nächsten Stufen des automatisierten Fahrens

TÜV-Verband fordert sichere Cloud für die nächsten Stufen des automatisierten Fahrens

ID: 1752355
(ots) - +++ Speicherung außerhalb des Fahrzeugs ermöglicht
flexiblen Zugang +++ Betreiber der Fahrzeugdaten-Cloud sollten
neutral sein und im staatlichen Auftrag handeln +++ IT-Sicherheit und
Datenschutz haben oberste Priorität +++ Gemeinsame Position der
Prüforganisationen

Der TÜV-Verband hat eine neutrale Cloud-Lösung für die Speicherung
relevanter Fahrzeugdaten für die nächsten Stufen des hoch- und
vollautomatisierten Fahrens gefordert. "Bei einer lokalen Speicherung
allein im Fahrzeug können die Daten nicht ausreichend vor
Manipulation und Zerstörung geschützt werden", sagte Richard Goebelt,
Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband (VdTÜV), zum
Start der Automobilmesse IAA in Frankfurt. "Ein von Herstellern,
Nutzern und Behörden unabhängiger Betreiber der Fahrzeugdaten-Cloud
verhindert Interessenkonflikte und sorgt dafür, dass jede berechtigte
Partei flexibel auf die Daten zugreifen kann." Dafür müssten jetzt
die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Goebelt: "Vor einer
gesetzlichen Regelung können die Fahrzeughersteller die
automatisierten Systeme der nächsten Generation nicht auf die Straße
bringen." Zwar ist seit dem Jahr 2017 im Straßenverkehrsgesetz (StVG)
geregelt, dass Daten wie Positions- und Zeitangaben sowie ein Wechsel
der Steuerung zwischen Fahrer und Assistenzsystem in einem so
genannten Fahrmodusspeicher aufgezeichnet werden müssen. Noch nicht
festgelegt ist aber, wie die Speicherung und der Zugang zu diesen
Daten in der Praxis organisiert und technisch umgesetzt werden soll.
Der TÜV-Verband hat in einer gemeinsamen Position mit anderen
Prüforganisationen dazu jetzt einen konkreten Vorschlag unterbreitet.

Bislang sind in Deutschland erst einfache automatisierte
Fahrfunktionen wie Abstandswarner, Notbremsassistent oder
Spurhalteassistent erlaubt. Dabei muss der Fahrer immer die Kontrolle


über das Fahrzeug behalten. Bei den nächsten Stufen des
hochautomatisierten und vollautomatisierten Fahrens dürfen die Fahrer
erstmals die Hände vom Lenkrad nehmen. Erst bei einer Warnung des
Fahrassistenten müssen sie wieder die Kontrolle übernehmen. "Die
zentrale Frage bei der fortschreitenden Automatisierung und
Vernetzung der Fahrzeuge ist, wer für einen Unfall oder einen
Verkehrsverstoß verantwortlich ist: der Fahrer oder ein technisches
System", sagte Goebelt. Das lasse sich nur mit einer Analyse der
dafür relevanten Fahrzeugdaten klären. Goebelt: "In der Praxis
besteht die Herausforderung darin, die Sicherheit der Daten zu
gewährleisten, die Privatsphäre der Fahrzeugnutzer zu schützen und
gleichzeitig die berechtigten Interessen anderer Parteien wie
Carsharing-Unternehmen oder Ermittlungsbehörden an diesen Daten zu
wahren."

Das Konzept der Prüforganisationen sieht vor, relevante Daten
vollautomatisierter Fahrfunktionen nicht allein im Fahrzeug zu
speichern, sondern diese in eine hochsichere Cloud-Umgebung zu
übertragen. "Eine ausschließlich lokale Speicherung im Fahrzeug
bietet keinen ausreichenden Schutz vor unberechtigten Zugriffen oder
vor einer Zerstörung der Daten", sagte Goebelt. Zudem ist das lokale
Auslesen der Daten aus dem Fahrzeug mit hohem Aufwand und
zusätzlichen Kosten für Verbraucher und Behörden verbunden. Goebelt:
"Eine dezentrale Speicherung der Daten in einer neutralen Cloud
gewährleistet einen fairen und kostengünstigen Zugang für alle
autorisierten Parteien."

Der Betreiber der Fahrzeugdaten-Cloud muss von Herstellern,
Infrastrukturbetreibern sowie Fahrzeugnutzern unabhängig sein und im
staatlichen Auftrag handeln. Laut dem Konzept der Prüforganisationen
hätte der neutrale Betreiber der Cloud keine eigenen Lese- und
Schreibrechte für die Daten. Sämtliche Informationen würden
verschlüsselt und für den Betreiber anonymisiert gespeichert.
Weiterer Vorteil einer dezentralen Cloud-Lösung: die Zugriffsrechte
können auch bei einem Wechsel des Fahrzeugnutzers flexibel gemanagt
werden. So könnten Fahrzeughalter auch nach dem Verkauf ihres Autos
innerhalb der gesetzlichen Speicherfrist auf ihre Daten zugreifen.
Das kann beispielweise von Bedeutung sein, wenn ein Fahrer seine
Unschuld im Fall eines zeitlich zurückliegenden Verkehrsverstoßes
beweisen will. "Bei Fahrzeugen von Mietwagen- und
Carsharing-Anbietern können die Nutzer praktisch sekundengenau
nachvollziehen, wann das automatisierte System die Steuerung
übernommen hat und sich damit unter Umständen vom Vorwurf eines
Fehlverhaltens im Straßenverkehr entlasten", sagte Goebelt.

Die entsprechenden Regelungen über die dezentrale Speicherung der
Fahrzeugdaten in einer hochsicheren Cloud durch eine neutrale Stelle
müssen aus Sicht des TÜV-Verbands jetzt zügig gesetzlich verankert
werden. Ihre Forderungen haben TÜV-Verband und DEKRA in einem
aktuellen Positionspapier zusammengefasst. Das Papier ist abrufbar
unter: https://www.vdtuev.de/dok_view?oid=749911

Über den TÜV-Verband:

Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) vertritt die politischen und
fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik,
Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für
technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und
Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte
Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband
das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer
Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu
schaffen.



Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
presse@vdtuev.de
www.vdtuev.de | www.twitter.com/vdtuev_news

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Datum: 11.09.2019 - 11:04 Uhr
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