Großteil der Bauarbeitnehmer nimmt erst im Winter Urlaub
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und Baden-Württemberg zu Ende, und damit auch die Haupturlaubszeit in
Deutschland. Umfragen zufolge nehmen zwei Drittel der Beschäftigten
in den Sommermonaten mindestens zwei Wochen Urlaub. Nach Auswertungen
von SOKA-BAU gehen auch viele Bauarbeitnehmer in den Sommerurlaub. Im
Gegensatz zur Gesamtwirtschaft liegt in der Baubranche die
Haupturlaubszeit aber im Winter, da aufgrund der Saisonabhängigkeit
erfahrungsgemäß in der kalten Jahreszeit häufig nicht gearbeitet
werden kann. So nehmen rund 75 % der Bauarbeiter im Dezember Urlaub.
Damit Bauarbeitnehmer überhaupt einen zusammenhängenden Urlaub
nehmen können, haben die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft vor
70 Jahren das Urlaubskassenverfahren ins Leben gerufen. Das Verfahren
stellt sicher, dass alle Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer -
unabhängig davon, bei welchem Betrieb sie sie erworben haben -
zusammengefasst und somit übertragbar gemacht werden. Darüber hinaus
ist der Urlaub auch noch im kompletten Folgejahr verfügbar. Und auch
wenn nach Ablauf dieses Jahres Urlaubstage verfallen sein sollten,
zahlt SOKA-BAU auf Antrag eine Entschädigung für die verfallenen
Urlaubsansprüche aus. Ein System, das es nur in der Bauwirtschaft
gibt und sich bewährt hat. Von diesem haben im vergangenen Jahr rund
82.000 Arbeitgeber und mehr als 850.000 in- und ausländische
Arbeitnehmer der Baubranche profitiert. Das Urlaubsverfahren stellt
nämlich auch sicher, dass ausländische Arbeitnehmer auf deutschen
Baustellen ihren Urlaub und mindestens den jeweils geltenden
Mindestlohn erhalten und somit Wettbewerbsgleichheit hergestellt
wird.
Von den Vorteilen des Urlaubsverfahrens für die Baubranche
berichtet Lisa Schaber von der Schaber Baugesellschaft mbH in
Karlsruhe in einem Video auf der Homepage von SOKA-BAU
(www.soka-bau.de/urlaub)
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Datum: 11.09.2019 - 11:42 Uhr
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