Umlage ja, aber mit Sorgfalt / Vermieter muss Grundsteuerbescheide prüfen (FOTO)

Umlage ja, aber mit Sorgfalt / Vermieter muss Grundsteuerbescheide prüfen (FOTO)

ID: 1757840

(ots) -
Es ist weithin bekannt, dass Eigentümer von vermieteten Immobilien
die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen dürfen. Allerdings kann
erwartet werden, dass diese Bescheide vom Vermieter auf ihre
Plausibilität und Berechtigung hin überprüft werden. So hat es nach
Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Justiz
entschieden. (Oberlandesgericht Brandenburg, Aktenzeichen 11 U
109/15)

Der Fall: Ein größeres Anwesen war zur land- und
forstwirtschaftlichen Nutzung vermietet worden. Dementsprechend hätte
eine Besteuerung sämtlicher Flächen nach einer im konkreten Fall
angemessenen, günstigeren Variante der Grundsteuer erfolgen müssen.
Das geschah allerdings nicht, stattdessen wurde vom Fiskus eine
falsche Art der Besteuerung angewendet. Der Eigentümer unternahm
nichts dagegen, obwohl der Mieter ihn sogar darauf hingewiesen hatte.
In der Folge stritten beide vor Gericht darum, ob der Mieter nun den
höheren Betrag zahlen müsse oder nicht.

Das Urteil: Der Eigentümer habe "in besonders grober Weise gegen
das Wirtschaftlichkeitsgebot" verstoßen, befand ein Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Brandenburg. Er sei gehalten gewesen, die
Richtigkeit der Grundsteuerbescheide zu prüfen, was er nicht getan
habe. "Ein verständiger Eigentümer" hätte sich aber genau so
verhalten und mit dem Finanzamt in Verbindung treten müssen.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Wenn die Gläser klirren / Kinderlärm ist im Mietshaus meist sozialadäquat (FOTO) Bayerns Volksbanken Raiffeisenbanken vergeben Journalistenpreise
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.09.2019 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1757840
Anzahl Zeichen: 1862

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 217 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Umlage ja, aber mit Sorgfalt / Vermieter muss Grundsteuerbescheide prüfen (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgesch (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgesch


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z