Urteil gegen Mitarbeiter der Friedrich-Naumann-Stiftung in Istanbul: Weiterer dunkler Schatten auf dem Rechtsstaat
ID: 1760159
Istanbul gegen den deutschen Mitarbeiter der
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit erklärt der
Vorstandsvorsitzende Prof. Karl-Heinz Paqué:
Das heutige türkische Urteil gegen Aret D. ist der Schlussakt in
dem Prozess gegen den deutschen Mitarbeiter der
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit wegen
Präsidentenbeleidigung. Das Strafmaß von 11 Monaten und 20 Tagen ist
auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Mit der heutigen
Urteilsverkündung gegen Aret D. ist dessen Prozess abgeschlossen. Es
gibt keine weiteren Auflagen, etwa für die Ausreise.
Nach wie vor sind zu viele politische Häftlinge in der Türkei
inhaftiert, für die kaum Hoffnung besteht. Der türkische Rechtsstaat
ist durch den Putsch des Jahres 2016 in schweres Fahrwasser geraten.
Zahlreiche Anklagen auch gegen andere deutsche Staatsbürger sind
Ausdruck der rechtsstaatlichen Defizite in der Türkei. So ist der
Anwalt unseres Mitarbeiters Veysel Ok selbst in der Zwischenzeit in
der Türkei angeklagt und wegen "Beleidigung des Justizwesens"
verurteilt worden.
Die Mitarbeiter der Naumann-Stiftung engagieren sich weltweit für
Menschen- und Bürgerrechte. Als liberale Stiftung sind wir stolz auf
unsere Mitarbeiter, die tagtäglich in schwierigen politischen
Verhältnissen arbeiten. Mein Besuch des Gerichtsverfahrens ist auch
Ausdruck unserer Solidarität.
Das heutige Urteil lässt einen weiteren dunklen Schatten auf den
türkischen Rechtsstaat fallen. Wieder einmal wird die freie
Meinungsäußerung in der Türkei unter Strafe gestellt.
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Anders Mertzlufft
Pressesprecher
Leiter des Fachbereichs Kommunikation
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
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10117 Berlin
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Datum: 08.10.2019 - 13:57 Uhr
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