Pflanzenschutzverbot in Haus- und Kleingärten: DRV kritisiert Aktionismus im Bundesrat
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von Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten stößt beim Deutschen
Raiffeisenverband (DRV) auf Widerspruch. "Wenn den Kleingärtnern
Schneckenkorn und Rapsöl gegen Blattläuse weggenommen werden, dann
leidet darunter auch die so dringend nötige Biodiversität in Städten
und Dörfern", sagt DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers.
Deshalb fordert er ein deutliches Bekenntnis der Politik zum Schutz
der Pflanzen, auch in Haus- und Kleingärten.
Was als Vorstoß des Freistaates Bayern im Bundesrat zum Verbot von
glyphosathaltigem Unkrautvernichter in Haus- und Kleingärten
gestartet war, droht sich zu einem Komplettverbot auszuwachsen. So
sieht es die nun zusätzlich vorliegende Forderung der beteiligten
Umwelt- und Agrarausschüsse der Länder vor.
"Ein vollständiges Verbot des Pflanzenschutzes würde den Anbau -
insbesondere von Gemüse - in ökologisch wertvollen Nutzgärten
deutlich einschränken. Es steht daher zu befürchten, dass vielfältige
Gärten in monotone Rasenflächen umgewandelt werden", so Ehlers. Noch
größer sei die Gefahr, dass Kleingärtner in ihrer Not künftig auf
illegale Mittel zurückgriffen. Statt Pflanzenschutz zu
kriminalisieren, sollte nach Ansicht des DRV verstärkt auf
sachkundige Beratung gesetzt werden. Solche Hilfe leistet auch das
besonders geschulte Personal in Raiffeisen-Märkten.
Über den DRV
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich
orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und
Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette
Lebensmittel erzielen die 2.024 DRV-Mitgliedsunternehmen in der
Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und
tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von
63,6 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und
damit Eigentümer der Genossenschaften.
Pressekontakt:
Wiebke Schwarze
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 30 856214-430
E-Mail: schwarze@drv.raiffeisen.de
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Datum: 08.10.2019 - 15:49 Uhr
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