Luft in Düsseldorf noch schlechter als bisher angenommen: Deutsche Umwelthilfe kritisiert NRW-Lande

Luft in Düsseldorf noch schlechter als bisher angenommen: Deutsche Umwelthilfe kritisiert NRW-Landesregierung

ID: 1760938
(ots) - Neue Modellierung der Luftbelastung
zeigt flächendeckend hohe Luftbelastung mit Dieselabgasgift nicht nur
in der Düsseldorfer Innenstadt, sondern auch in den Stadtteilen Eller
und Lierenfeld - Rechtskräftiges Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes von Februar 2018 für die Saubere Luft in
Düsseldorf immer noch nicht umgesetzt - Der von der CDU im Eller
Rathaus geforderte Stopp der dritten Bus-Sonderspur ist eine
Kapitulation vor dem motorisierten Individualverkehr

Der aktuelle Luftmessbericht für Düsseldorf offenbart nicht nur in
der Innenstadt, sondern im gesamten Stadtgebiet erhebliche Probleme
mit der Einhaltung des EU-Grenzwerts für das Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid (NO2). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert
deshalb die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen scharf für die
bisher verweigerten Diesel-Fahrverbote in allen belasteten
Stadtbereichen, so wie diese durch das rechtskräftige Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 bestätigt wurden. Den
Luftmessbericht stellt die Stadt heute vor.

Die DUH fordert nun, auch angesichts der neuen, vom
Umweltbundesamt veröffentlichten, stark erhöhten Realemissionen der
Betrugsdiesel bei Nutzfahrzeugen sowie Euro 3-6 Diesel-Pkws
Sofortmaßnahmen, um den NO2-Grenzwert noch ab Ende 2019 einzuhalten.
Die am sichersten und am schnellsten umsetzbare wirksame Maßnahme
sind Diesel-Fahrverbote für alle Pkws und Nutzfahrzeuge bis
einschließlich der Abgasstufe Euro 5/V.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Warum
verweigert die nordrhein-westfälische Landesregierung den Bürgerinnen
und Bürgern Düsseldorfs die Saubere Luft? Niemand käme auf die Idee,
eine fortgesetzte Vergiftung des Trinkwassers zu akzeptieren, nur
weil dies Geld spart und bequemer ist. Nun kommt wieder die kalte
Jahreszeit, in der die Diesel-Pkws zum "Motorschutz" die


Abgasreinigung abschalten und mit bis zu 25-facher
Grenzwertüberschreitung die NO2-Belastung der innerstädtischen Luft
zusätzlich erhöhen. Statt einer Behinderung von Busspuren, erwarten
wir von verantwortlichen den Düsseldorfer Politikern die schnelle und
konsequente Einleitung einer Verkehrswende mit mehr Bus, Tram und
Bahnen und einer konsequenten Aussperrung aller schmutzigen, nicht
mit einem Hardware-Update nachgerüsteten Busse, Nutzfahrzeuge und
Diesel-Pkws."

Sechs offizielle Messstationen weisen für 2018 teils erhebliche
Überschreitungen des erlaubten NO2-Grenzwerts von 40 µg/m³ auf, unter
anderem an der Merowingerstraße (54 µg/m3) und der Corneliusstraße
(53 µg/m3). Auch an dem 2018 neu eingerichteten Messpunkt an der
Bernburger Straße wurde der gesetzliche Grenzwert mit 45 µg NO2/m3
deutlich überschritten. Dies verdeutlicht, dass allein Messungen
nicht alle Belastungshotspots abdecken können.

Die DUH fordert deshalb seit Jahren die Modellierung der
Stickstoffdioxidbelastung entlang des Hauptstraßennetzes aller
Großstädte Nordrhein-Westfalens. Die nun erstmals für Düsseldorf
vorgelegte Berechnung zeigt jedoch ein unrealistisches, geschöntes
Bild, da diese auf veralteten Emissionsfaktoren des entsprechenden
Handbuchs des Umweltbundesamts (HBEFA) in der Version 3.3 beruht. Die
reale Belastung mit NO2 ist in Düsseldorf deutlich höher.

Nach den Realemissionsdaten des aktuellen Handbuchs HBEFA 4.1, die
am 11. September 2019 veröffentlich wurden, sind die NOx-Emissionen
von Diesel-Pkws der Abgasstufe Euro 5 und 6(a-c) um bis zu 21 Prozent
höher als bisher angenommen. Bei den leichten Nutzfahrzeugen, zu
denen auch der gerade des Abgasbetrugs überführte Mercedes Sprinter
zählt, sind die korrigierten Realemissionen sogar um 100 Prozent
höher als bisher angenommen. Aus diesem Grund fordert die DUH gerade
für diese leicht nachrüstbare Fahrzeuggruppe ein konsequentes
Einfahrverbot für belastete Innenstädte. Auch bei modernen Lkws der
Abgasnorm Euro VI mussten die NOx-Emissionen um den Faktor 4 nach
oben korrigiert werden.

In Düsseldorf sind nach Ansicht der DUH größere Anstrengungen als
bisher geplant notwendig, um die flächendeckende Grenzwerteinhaltung
ab Ende 2019 sicherzustellen. Die nun umzusetzenden Maßnahmen wie
Umweltspuren auf einzelnen Straßen alleine genügen nicht, die
überfällige Verkehrswende einzuläuten. Nur durch konsequente
Fahrverbote für die besonders schmutzigen Diesel-Pkws und
Diesel-Lieferfahrzeuge sind die Halter motiviert, ihre Fahrzeuge
nachzurüsten. Die Kosten für die Pkws müssen dabei von den
Herstellern übernommen werden, bei Liefer- und Handwerkerfahrzeugen
übernimmt die Bundesregierung bis zu 80 Prozent der Kosten.
Ausweichverkehre über ebenfalls hoch belastete Straßenzüge führen
andernorts zu höheren oder neuen Grenzwertüberschreitungen. Aus
diesem Grund hält die DUH auch zonale Verkehrsbeschränkungen für
Diesel-Fahrzeuge im Düsseldorfer Stadtgebiet für die beste Lösung.

Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sind flächendeckenden
Diesel-Fahrverbote für Euro 5/V Fahrzeuge bereits seit dem 1.
September 2019 möglich und in Düsseldorf auch unausweichlich.

Hintergrund:

Das von der DUH erstrittene Urteil für die Fortschreibung des
Luftreinhalteplans und das Ergreifen schnellstmöglich wirksamer
Maßnahmen für die Saubere Luft in Düsseldorf ist gültig und durch das
Land NRW umzusetzen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte zuletzt
mit Verweis auf einen reinen Prüfauftrag mit Beschluss vom 6.
September 2018 den Antrag der DUH auf Zwangsvollstreckung im
Klageverfahren für die Saubere Luft in Düsseldorf gegen das Land
Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Die DUH hat dagegen unverzüglich
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster
eingereicht. Parallel dazu wurde eine weitere Klage gegen den neuen
Luftreinhalteplan eingereicht.

Mit dem Antrag zielt die DUH auf die Umsetzung des bereits
ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Verfahren
für die Saubere Luft in Düsseldorf aus dem Jahr 2016 (3 K 7695/16),
das durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar
2018 (BVerwG 7 C 26.16) rechtskräftig ist. Den am 21. August 2018
veröffentlichten Luftreinhalteplan bewertetet die DUH als
rechtswidrig. Dieser enthält trotz des Urteils des
Bundesverwaltungsgerichts keine Diesel-Fahrverbote. Zudem sollen die
Grenzwerte für das Diesel-Abgasgift NO2 nicht schnellstmöglich,
sondern erst in sechs Jahren eingehalten werden.

Links:

Zum aktuellen Stand der Klagen für die Saubere Luft in
Deutschland:
https://www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

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Datum: 10.10.2019 - 14:27 Uhr
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