78. BayerischerÄrztetag - Tag 2 der Arbeitstagung
ID: 1761438
zweiten Tag der Arbeitssitzung in München unter anderem Beschlüsse
zum Impfen, zur psychischen Gesundheit von Ärztinnen und Ärzten und
zur Reisekostenordnung.
Impfen
Der 78. BÄT forderte die gesetzlichen Krankenkassen und privaten
Krankenversicherungen (GKV und PKV) sowie die zuständigen Gremien der
ärztlichen Selbstverwaltung und die Politik auf, kurzfristig die
Rahmenbedingungen für eine jährliche honorierte ärztliche Beratung
zum Impfstatus zu schaffen. Diese "ergebnisoffene
Impfberatungsziffer" müsse ausreichend honoriert und dürfe in diesem
Fall nicht direkt an eine Impfleistung gekoppelt sein, so der
Beschlusstext. Die Delegierten forderten darüber hinaus die rasche
Einführung und Förderung einer evidenzbasierten Impfsoftware als
"Decision-Support-System" und mit einem entsprechenden
individualisierten Recall-System. Parallel dazu müssten die
Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, für die Patienten einen
kostenlosen elektronischen Impfpass, der an die Impfpraxis gebunden
und mit einem individuellen Erinnerungssystem verbunden ist,
kurzfristig etablieren zu können.
Psychische Gesundheit von Ärztinnen und Ärzten
Das neue Genfer Gelöbnis verpflichtet Ärztinnen und Ärzte zur
Wahrung ihrer eigenen Gesundheit. Dazu gehöre auch die psychische
Gesundheit. Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) unterstützt im
Sinne eines salutogenetischen Ansatzes ihre Mitglieder durch den
Aufbau eines Netzwerkes zur psychosozialen Unterstützung. In
Zusammenarbeit mit dem Verein Psychosoziale Kompetenz und
Unterstützung in der Akut-medizin(PSU-Akut)soll ein bayernweites
System zur psychosozialen Unterstützung in traumatisierenden
Situationen für Ärztinnen und Ärzte in allen Tätigkeitsbereichen
geschaffen werden. Dazu zähle insbesondere die Ausbildung der dafür
notwendigen Peers, die Erarbeitung und Implementierung von
Einsatzkonzepten, die systematische Weiterentwicklung von
Betreuungsstrukturen und Schutzmaßnahmen sowie die kontinuierliche
Evaluation dieser Aktivitäten. Hierüber soll jährlich dem BÄT
berichtet werden.
Reisekostenordnung
Die Delegierten beschlossen eine Änderung der Reisekostenordnung:
Für jeden zurückgelegten Kilometer werden in Zukunft nur noch 0,40
Euro statt bisher 0,70 Euro, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel,
erstattet. Hierbei soll das ökologisch günstigste Verkehrsmittel
gewählt werden. Die Delegierten wollten damit ein Zeichen in der
Diskussion um den fortschreitenden Klimawandel setzen.
Funktionsträger und Delegierte der BLÄK sollen für Reisen im Auftrag
der BLÄK grundsätzlich das Verkehrsmittel wählen, das die Umwelt am
wenigsten belastet.
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Bayerische Landesärztekammer
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Datum: 13.10.2019 - 16:08 Uhr
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