Diesel-Abgasskandal: Angeordneter Sprinter-Rückruf zieht keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Daimler AG nach sich
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im Diesel-Abgasskandal Anfang Oktober erneut bei einer
Motorenmanipulation (Sprinter) erwischt hat, muss der Konzern keine
rechtlichen Folgen durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart befürchten.
Die Ermittlungen gegen die Daimler AG seien mit dem Bußgeld-Bescheid
vom 24. September abgeschlossen, sagte der Sprecher der
Staatsanwaltschaft auf Nachfrage der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Daimler AG musste 870 Millionen Euro wegen Verletzung der
Aufsichtspflicht in ihrem Unternehmen bezahlen. Die Manipulation am
Sprinter-Modell spielte beim Bußgeldbescheid keine Rolle. Der
Bußgeldbescheid ist mittlerweile rechtskräftig. Allerdings habe der
Bußgeldbescheid keine Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen
natürliche Personen im Zusammenhang mit dem Verdacht von
Manipulationen an der Motorensteuerungssoftware von Dieselfahrzeugen
der Daimler AG, betonte die Behörde weiter. Die Staatsanwaltschaft
ermittelt nach wie vor gegen Mitarbeiter des Konzerns.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte sich laut
Medienberichten darüber gewundert, warum die Ermittlungen gegen
Daimler mit dem Bußgeldbescheid so schnell beendet worden waren. Vor
allem weil bereits wenige Tage danach, das KBA für das
Vorgängermodell des aktuellen Sprinters einen europaweiten Rückruf
angeordnet hatte. Auch dieses Modell ist laut KBA mit einer illegalen
Abschaltvorrichtung ausgerüstet. Eine Computerfunktion für die
Steuerung des Sprintermotors OM651 sorgt dafür, dass der Grenzwert
für Stickoxide von 180 Milligramm pro Kilometer nur beim gesetzlichen
Prüfzyklus eingehalten wird. Betroffen sind demzufolge 260.000
Transporter in Europa, davon 100.000 in Deutschland. Daimler will
gegen den Rückruf Einspruch einlegen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Daimler im Abgasskandal auffällig
geworden ist. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht
Stuttgart, 23 O 127/18, hatte das Landgericht im Juni die Daimler AG
zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5
verurteilt. Das Gericht warf der Daimler AG eine vorsätzliche
sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem
Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das
Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging
davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG
Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten.
Im Juni reagierte das KBA auf die Verstrickungen von Daimler im
Abgassumpf. Auf Anordnung des KBA musste Daimler unverzüglich 60.000
Diesel-Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK 220 zurückrufen. Die
Staatsanwaltschaft Stuttgart bezog sich mit ihrem Bußgeldbescheid
zusätzlich auf den Rückruf-Bescheid des KBA von 2018 gegen 684.000
Fahrzeuge. Neben dem Mercedes-Van Vito waren demnach auch Modelle des
Geländewagens GLC und der C-Klasse von Mercedes betroffen. Der
aktuelle Rückruf des Sprintervorgängermodells fand keine
Berücksichtigung mehr.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die
Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen
verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im
Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll
und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die
Volkswagen AG.
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Datum: 16.10.2019 - 17:46 Uhr
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