Pflegetarifvertrag ist alternativlos
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zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz statt. Als Sachverständige ist
unter anderem die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der
Pflegebranche (BVAP) geladen.
Ulrich Bauch, Vorstandsmitglied im BVAP und Bundesgeschäftsführer
des Arbeiter-Samariter-Bundes macht in diesem Zusammenhang deutlich:
"Die Pflegeuhr steht bereits auf fünf nach zwölf! Wir haben einen
dramatischen Fachkräftemangel, die Versorgung vor allem der auf
ambulante Leistungen angewiesenen pflegebedürftigen Menschen kann
schon heute nicht mehr überall sichergestellt werden. Die Situation
ist für Pflegekräfte wie für Pflegebedürftige nicht mehr hinnehmbar.
Wir brauchen dringend mehr Pflegekräfte und diese Lücke können wir
nur über bessere Löhne und Arbeitsbedingungen schließen. Deshalb
brauchen wir einen allgemeinen Tarifvertrag in der Pflege."
Laut Bauch sei es nicht weiter tragbar, dass Fachkräfte in der
Altenpflege im Durchschnitt immer noch 600 Euro weniger verdienen als
in der Krankenhauspflege. "Das Pflegelöhneverbesserungsgesetz bietet
jetzt die einmalige Chance, die Unterschiede durch einen bundesweiten
Tarifvertrag zu beseitigen und mehr Anreize für die Altenpflege zu
schaffen", sagt Bauch. "Diese Chance wird es nicht noch einmal
geben."
In diesem Zusammenhang macht Bauch auch auf ein anderes Problem
aufmerksam: "Die Löhne können zukünftig nicht weiter allein von den
Pflegebedürftigen geschultert werden. Deshalb muss die
Pflegeversicherung finanziell gestärkt werden, um den wachsenden
Anforderungen nachkommen zu können." Auch hier müsse es eine bald
eine gesetzliche Lösung geben.
Pressekontakt:
Hilke Vollmer
Leiterin der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.
Tel: 030/ 2325786-122
Mobil: 0172/ 2620597
Email: h.vollmer@asb.de
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Datum: 20.10.2019 - 12:48 Uhr
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