Spendenaffäre: AfD droht weitere Strafzahlung
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Der AfD droht in der Spendenaffäre eine neuerliche Strafzahlung über
396.000 Euro. Nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher
Zeitung hat die Bundestagsverwaltung ihr internes Prüfverfahren im
Fall einer mutmaßlich illegalen Parteispende aus der Schweiz an den
Kreisverband von Fraktionschefin Alice Weidel abgeschlossen. Darüber
hat die Behörde die Partei in einem Schreiben informiert. Demnach
hält die Verwaltung die Zahlung für illegal und kündigt darin die
beabsichtigte Strafzahlung an. Mit dem Schreiben bittet die
Verwaltung die Partei letztmalig um Stellungnahme. Es handelt sich
noch nicht um den formalen Bescheid.
Fast ein Jahr ist es her, dass Recherchen von WDR, NDR und
Süddeutscher Zeitung enthüllt hatten, dass der AfD Kreisverband
Bodensee eine mutmaßlich illegale Parteispende in Höhe von 132.000
Euro von einer Züricher Pharmafirma erhalten hatte - in 18 Tranchen
und aus dem Nicht-EU-Ausland, was verboten ist. Durch weitere
Recherchen stellte sich heraus, dass der Firmenchef dieses Geld nur
im Auftrag eines Dritten überwiesen haben wollte, eines persönlichen
Bekannten. Später übersandte die Firma an die AfD eine Liste
angeblicher Geldgeber, die sich nach Recherchen von WDR, NDR und SZ
weitgehend als Strohleute entpuppten, die ihre Namen gegen eine
finanzielle Entschädigung hergegeben hatten. Über diese Strohleute
führte die Spur zu einem möglichen Geldgeber: zum Milliardär Henning
Conle Senior, der in Zürich und in Großbritannien lebt. Diese
offenbar fingierte Spenderliste wies personelle Überschneidungen zu
weiteren, offenbar ebenso fingierten, Spenderlisten in zwei weiteren
Finanzierungsfällen auf: Parteichef Jörg Meuthen und der heutige
Europaabgeordnete Guido Reil hatten Wahlkampfhilfen der Schweizer
Werbeagentur Goal AG erhalten. Jener ominösen Agentur, die für die
AfD kostenlose und durch einen AfD-Unterstützerverein und deren
anonyme Geldgeber finanzierte Wahlwerbung organisiert hatte - durch
teure Plakatkampagnen und Gratiszeitungen. In diesen beiden Fällen
hatte die Bundestagsverwaltung in den letzten Monaten bereits
Strafbescheide an die Partei versandt - über rund 400.000 Euro
insgesamt. Die Partei hat Rückstellungen in Höhe von etwa einer
Million Euro für eventuelle Strafzahlungen veranschlagt und damit
offenbar schon den Fall Bodensee berücksichtigt. Sie hat angekündigt,
gegen die Bescheide zu klagen.
Der AfD-Wahlkreis am Bodensee hatte das Geld im Sommer 2017, dem
Sommer der Bundestagswahl, erhalten. Die bis zum Frühjahr des
Wahljahres noch weitgehend unbekannte Weidel hatte überraschend
gemeinsam mit Alexander Gauland im Frühjahr 2017 die
Spitzenkandidatur übernommen. Kurz darauf begannen die Geldflüsse auf
das Konto des Kreisverbandes, in dem Weidel im Vorstand sitzt. Zudem
trugen die Zuwendungen unter anderem den Verwendungszweck: "Wahlkampf
Alice Weidel Social Media" und wurden auf einem gesonderten Konto
verwahrt.
Die Bundestagsverwaltung fordert von der AfD nun den dreifachen
Betrag dessen, was die Partei nach ihrer Rechtsauffassung zu Unrecht
eingenommen hat, nämlich 396.000 Euro. Dass der Kreisverband Bodensee
das Geld ein gutes Dreivierteljahr später an die Schweizer Firma
zurück überwiesen hatte, bleibt offenbar unberücksichtigt. Nach
Ansicht der Bundestagsverwaltung wurde die Spende angenommen und viel
zu spät zurückgezahlt. Die Bundestagsverwaltung war über den
gesamten Vorgang nicht von der Partei unterrichtet worden, sie erfuhr
aus den Medien davon. Zu einer weiteren Spende aus den Niederlanden
über 150.000 Euro von einer "Stichting Identiteit" soll die Partei
gegenüber der Bundestagsverwaltung offenbar ebenso Stellung nehmen.
Diese war Anfang 2018 auf demselben Konto des Kreisverbandes am
Bodensee eingegangen und nach einer mehrmonatigen Prüfung an den
Absender zurücküberwiesen worden.
Ob und wann die AfD in beiden Fällen gegenüber der
Bundestagsverwaltung Stellung nehmen wird, ist unklar. Eine Anfrage
von WDR, NDR und SZ ließ die AfD unbeantwortet. Ein Sprecher von
Alice Weidel bestätigte den Eingang des Schreibens, wollte sich
jedoch nicht zum Inhalt äußern. Die Bundestagsverwaltung bestätigte
die Recherchen auf Anfrage.
Auch die Staatsanwaltschaft Konstanz führt Ermittlungen gegen Weidel
und weitere Kreisvorstände. Hierzu hat sie die Schweiz um Rechtshilfe
ersucht. Nach langem juristischem Streit wurde inzwischen der
Firmenchef vernommen, der das Geld an die AfD überwiesen hatte,
bestätigte dessen Anwalt WDR, NDR, SZ und der Schweizer Tamedia.
Dabei war auch ein deutscher Ermittler. Der Inhalt der Vernehmungen
wurde jedoch noch nicht an die deutschen Ermittlungsbehörden
übergeben. Bei der Bundestagsverwaltung laufen weitere Prüfverfahren
wegen der Verteilung für die Partei kostenloser Werbezeitungen, hier
ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
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Datum: 24.10.2019 - 18:22 Uhr
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