Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Paketboten-Gesetz
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den Schutz von Paketboten vor Ausbeutung. Per Gesetz werden
Versandunternehmen verpflichtet, Sozialbeiträge nachzuzahlen, wenn
der Subunternehmer es nicht gemacht hat. Das ist ein scharfes
Schwert. Im Juristendeutsch heißt dieses Prinzip - gegen das die
Arbeitgeberverbände naturgemäß Sturm laufen - Nachunternehmerhaftung.
Der erste Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die
Arbeitsbedingungen stimmen und die Mitarbeiter versichert sind.
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Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
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Datum: 24.10.2019 - 19:24 Uhr
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