Winkelmeier-Becker/Steineke: Verbraucher bei Insolvenzen von Touristikunternehmen nicht im Stich lassen
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Insolvenzschutz auf dem Reisemarkt vorlegen
Derzeit wird deutlich, dass im Rahmen der Thomas-Cook-Pleite viele Urlauberinnen
und Urlauber auf ihren Kosten sitzen bleiben könnten. Hierzu erklären die
rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter für
Verbraucherschutz, Sebastian Steineke:
Winkelmeier-Becker: "Offensichtlich deckt die Versicherung für viele deutsche
Kunden von Thomas Cook nur einen Teil des Schadens ab. Hier hat das für
Verbraucherschutz zuständige Justizministerium leider verschlafen, rechtzeitig
eine Anpassung der gesetzlichen Versicherungssummen in Gang zu bringen."
Steineke: "In der Vergangenheit wurde immer vom Bundesjustizministerium betont,
dass die Menschen bei einer möglichen Pleite eines großen Reisekonzerns ihr Geld
zurückbekommen. Die Thomas Cook-Pleite zeigt aber, dass dem nicht so ist. Die
Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zurecht, dass hier schnell gehandelt
wird."
Hintergrund:
Die Haftungshöchstsumme bei Pauschalreisen für Reiseveranstalter liegt
gesetzlich bei 110 Millionen Euro. Der Haftungshöchstbetrag hat sich seit seiner
Einführung in den frühen 1990er Jahren nicht erhöht. Das Volumen auf dem
deutschen Pauschalreisemarkt entwickelte sich in den vergangenen Jahrzehnten
hingegen exorbitant nach oben. Die Pleite von Thomas Cook hat gezeigt, dass die
derzeitige Höchstgrenze nicht mehr ausreicht.
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Datum: 30.10.2019 - 12:07 Uhr
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