2018 erstmalsüber 1 Million erzieherische Hilfen für junge Menschen / Inanspruchnahme innerhalb von zehn Jahren um gut ein Viertel gestiegen
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Deutschland mehr erzieherische Hilfen für Menschen unter 27 Jahren gewährt als
jemals zuvor: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden
erzieherische Hilfen in rund 1 003 000 Fällen in Anspruch genommen. Das waren
knapp 17 500 mehr als 2017 (+1,8 %).
Hilfen zur Erziehung sind professionelle Beratungs-, Betreuungs- oder
Hilfeangebote, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen Anspruch nach dem
Kinder- und Jugendhilferecht haben. Voraussetzung ist, dass eine dem Kindeswohl
entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann, die Hilfe für die
kindliche Entwicklung aber geeignet und notwendig ist. Grundsätzlich ist die
Inanspruchnahme freiwillig. Bei drohenden Kindeswohlgefährdungen kann sie jedoch
auch vom Familiengericht angeordnet werden. Junge Volljährige haben unter
bestimmten Voraussetzungen bis höchstens zum 27. Lebensjahr ebenfalls Anspruch
auf erzieherische Hilfen. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre stieg die Zahl
erzieherischer Hilfen um gut 205 000 beziehungsweise 26 % auf nun über 1
Million Fälle an. Im Mittel entsprach das einem Plus von jährlich 2,0 %.
46 % aller Fälle sind Erziehungsberatungen
Erzieherische Hilfen sind nach dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) in
zehn verschiedene Hilfearten gegliedert. Den größten Anteil im Jahr 2018 hatten
dabei mit knapp der Hälfte aller Fälle Erziehungsberatungen (46 %). Mit
deutlichem Abstand folgten Heimerziehungen (14 %) und sozialpädagogische
Familienhilfen (13 %). Dahinter schlossen Vollzeitpflege in Pflegefamilien (9 %)
und Einzelbetreuungen an (7 %). Gut ein Drittel aller Hilfen haben die
Jugendämter und rund zwei Drittel Kirchen, Wohlfahrtsverbände oder andere Träger
der freien Jugendhilfe durchgeführt. In 71 % der Fälle richtete sich die Hilfe
an minderjährige Kinder oder Jugendliche, in 13 % der Fälle an junge Volljährige
und 16 % der erzieherischen Hilfen kamen den gesamten Familien zugute.
Hohe Inanspruchnahme bei Alleinerziehenden und bei Transferleistungsbezug
Rund 422 000 (42 %) aller erzieherischen Hilfen wurden 2018 von
Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Das waren deutlich mehr als die Hilfen,
die von zusammenlebenden Elternpaaren (334 000 bzw. 33 %) oder Elternteilen, die
in einer neuen Partnerschaft lebten (163 000 Hilfen bzw. 16 %), in Anspruch
genommen wurden.
Hoch war die Inanspruchnahme auch bei Transferleistungsbezug: In 39 % aller
Fälle gewährter Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz
oder teilweise von Transferleistungen - also von Arbeitslosengeld II (SGB II),
bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
Sozialhilfe (SGB XII). Während der Anteil mit Transferleistungsbezug bei
Elternpaaren (25 %) weit unter dem Durchschnitt (39 %) lag, war er bei
Alleinerziehenden mit 52 % nicht nur überdurchschnittlich, sondern auch mehr als
doppelt so hoch wie bei den Elternpaaren.
Rund 26 200 Hilfen schlossen an Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen an
Einer neuen Abfrage zufolge waren rund 26 200 erzieherische Hilfen im Anschluss
an eine vorläufige Schutzmaßnahme (Inobhutnahme) aufgrund unbegleiteter Einreise
nach Deutschland gewährt worden. Das entspricht einem Anteil von 2,6 % an allen
erzieherischen Hilfen des Jahres 2018. Besonders häufig war mit der
Anschlusshilfe nach unbegleiteter Einreise eine neue Unterbringung in Heimen
oder Pflegefamilien verbunden: So wurden in 65 % der Fälle nach unbegleiteter
Einreise Heimerziehungen und in 13 % Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie
gewährt. Zum Vergleich: Im Durchschnitt aller erzieherischen Hilfen lagen die
vergleichbaren Anteile für Heimerziehungen bei 14 % und für Vollzeitpflege bei 9
%.
Weitere Informationen stehen auf den Internetseiten des Statistischen
Bundesamtes unter Publikationen und in der Datenbank GENESIS-Online unter
Erzieherische Hilfen/Beratungen (22517) zur Verfügung.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
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Datum: 31.10.2019 - 08:00 Uhr
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