Klare Angaben nötig / Baugenehmigung darf nicht zu allgemein sein (FOTO)
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(ots) -
Wenn die Behörden eine Baugenehmigung für ein Hotel mit Restaurantbetrieb
erteilen, dann sollte diese möglichst konkret den Inhalt, die Reichweite und den
Umfang der geplanten Nutzung benennen. Sonst haben Nachbarn die Möglichkeit, mit
Erfolgsaussichten dagegen vorzugehen. Bei einem Projekt in Nordrhein-Westfalen
war unklar geblieben, bis wann Bar- und Restaurantbesitzer das Haus verlassen
müssten und wie die nächtliche Anreise der Gäste gestaltet werde. Das schien den
Richtern nach Information des Infodienst Recht und Steuern der LBS dann doch zu
unklar - insbesondere mit Rücksicht auf die Anwohner, die gar nicht ahnen
konnten, was mit dem neuen Hotel auf sie zukommt. Die Baugenehmigung sei zu
Recht angefochten worden. (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen,
Aktenzeichen 2 B 145/17)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
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Datum: 04.11.2019 - 09:00 Uhr
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