Rheinische Post: Arbeitnehmerflügel der Union reagiert gelassen auf Hartz-IV-Urteil
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Verfassungsgerichtsurteil zu den Hartz-IV-Sanktionen gelassen reagiert. "Mit dem
Urteil kann man leben. Das Wichtigste für uns ist, dass das Verfassungsgericht
die Zumutbarkeitsregeln im Hartz-IV-System nicht beanstandet und das Prinzip
Fordern und Fördern im Grundsatz bestätigt", sagte der Chef der
Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß, der Düsseldorfer "Rheinischen Post"
(Online-Ausgabe). "Das Urteil löst insofern keine Totalrevision des
Sozialgesetzbuchs II aus", sagte Weiß. "Leistungskürzungen von über 30 Prozent
gibt es ohnehin nur für eine ganz kleine Minderheit der Bezieher. Die
allermeisten Sanktionen werden wegen Termin- und Meldeversäumnissen verhängt.
In diesen Fällen wird die Leistung nur um zehn Prozent gekürzt", sagte Weiß.
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Datum: 05.11.2019 - 11:25 Uhr
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