Der Tagesspiegel: Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyküber Rekordbußgeld: "Deutsche Wohnen kein Einzelfall"
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davon, dass die massenhafte Speicherung von personenbezogenen Daten von Mietern
wie Fall der Deutsche Wohnen ein Einzelfall ist. "Aus unserer Aufsichtspraxis
ergibt sich, dass es massive Speicherung von Daten häufiger gibt. Unternehmen
machen sich oft wenig Gedanken darum, ob es einen Grund gibt, diese Daten zu
speichern", sagte Smoltczyk dem Tagesspiegel. Smoltczyk hat gegen den
Wohnungskonzern Deutsche Wohnen ein Rekordbußgeld in Höhe von 14,5 Millionen
Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung erlassen. Zwar seien
keine Gesundheitsdaten betroffen und es seien auch keine Daten weitergegeben
worden. "Trotzdem sind das aber persönliche Daten in erheblicher Menge. Das
System liefert Einblicke in die Leben vieler Menschen. Sie können erkennen, wer
mit wem zusammenlebt, welche Ausbildung jemand hat oder wo er zuvor gewohnt hat.
Das sind Dinge des täglichen Lebens, die wir nicht so einfach teilen würden."
Die Deutsche Wohnen habe bei der Speicherung der Mieterdaten auf Nummer sicher
gehen wollen, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Das Unternehmen habe es aber
versäumt, für personenbezogen Daten bestimmte Löschfristen einzuhalten. Nach
einer Beschwerde sei das Unternehmen 2017 kontrolliert worden. Dabei sei
aufgefallen, dass die Speicherpraxis des Unternehmens nicht Vorgaben entspricht.
"Unsere Juristen und Techniker haben das monatelang ausgewertet. Ein Kraftakt",
sagte die Datenschutzbeauftragte. Zur Höhe der Strafe sagte Smoltczyk: "Wir
haben uns streng nach dem Gesetz gerichtet. Die Strafen sollen wirksam,
angemessen und abschreckend sein.". Es handle sich um einen mittelschweren Fall.
"Belastend hat sich ausgewirkt, dass die Deutsche Wohnen die Archivstruktur
bewusst angelegt hatte und die betroffenen Daten über einen langen Zeitraum
unzulässig verarbeitet wurden", sagte Smoltczyk. "Bußgeldmildernd haben wir
berücksichtigt, dass das Unternehmen zumindest formal mit uns zusammengearbeitet
hat. Außerdem wurden die Daten wie gesagt nicht an Dritte weitergereicht." Die
Berliner Datenschutzbeauftragte riet Betroffenen, sich "direkt an die Deutsche
Wohnen zu wenden und die vom Gesetz gegebenen Auskunftsrechte geltend zu
machen".
https://www.tagesspiegel.de/berlin/rekordbussgeld-wegen-datenschutzverstoessen-i
ch-empfehle-jedem-sich-direkt-an-die-deutsche-wohnen-zu-wenden/25193320.html
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Datum: 05.11.2019 - 21:06 Uhr
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