Bundesweite Schwerpunktprüfung im Wach- und Sicherheitsgewerbe durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und die Landesfinanzbehörden
ID: 1773664
Landesfinanzbehörden eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Wach- und
Sicherheitsgewerbe durch. Insgesamt waren 2.810 Zöllnerinnen und Zöllner sowie
128 Beschäftigte der Landesfinanzbehörden bundesweit im Einsatz und haben 6.658
Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und 691
Geschäftsunterlagenprüfungen in Unternehmen durchgeführt. Unterstützt wurde der
Zoll hierbei von 291 weiteren Beschäftigten anderer Behörden wie den
Ordnungsbehörden und der Polizei. Ziel der gemeinsamen Schwerpunktprüfung von
Zoll und Landesfinanzbehörden war es, rechtswidrige Arbeitsbedingungen und damit
einhergehende steuerrechtliche Verstöße aufzudecken. Dabei wurde vor allem die
Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes, die Einhaltung
sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von
Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. Bisher
wurden 67 Ermittlungsverfahren eingeleitet, die überwiegend die Vorenthaltung
von Sozialversicherungsbeiträgen, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen,
Fälle illegalen Aufenthalts, die Verletzung sozialversicherungsrechtlicher
Meldepflichten, das Nichtmitführen von Ausweispapieren aber auch
Mindestlohnverstöße betreffen. In 1.390 Fällen sind weitere
Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich.
Zusatzinformationen:
Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, das
am 18. Juli 2019 in Kraft getreten ist, sollen u.a. auch Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer im Wach- und Sicherheitsgewerbe vor illegalen Lohnpraktiken besser
geschützt werden. Mit der Gesetzesänderung trifft Arbeitgeber in dieser Branche
eine Sofortmeldepflicht. Das heißt, schon bei Arbeitsaufnahme eines
Beschäftigten ist eine entsprechende Meldung an den Träger der
Rentenversicherung abzugeben. Zudem sind Beschäftigte im Wach- und
Sicherheitsgewerbe nunmehr verpflichtet, bei der Erbringung von Dienst- oder
Werkleistungen ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz
mitzuführen und auf Verlangen der FKS vorzulegen. Gleichzeitig haben die
Arbeitgeber jetzt die Pflicht, Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem
Mindestlohngesetz zu führen. Weitere Informationen finden Sie unter
www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de und www.zoll.de.
Die lokalen Ergebnisse erfragen Sie bitte bei den örtlichen Behörden.
Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Klaus Salzsieder
Telefon: 0221/22255-3828
pressestelle.gzd@zoll.bund.de
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Datum: 25.11.2019 - 11:44 Uhr
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