Schutz der Bevölkerung muss im Vordergrund stehen
ID: 177482
Schutz der Bevölkerung muss im Vordergrund stehen
Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der nachträglichen Sicherungsverwahrung
Anlässlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom gestrigen Tag zur Frage der nachträglichen Sicherungsverwahrung für jugendliche und heranwachsende Straftäter erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Der gestern vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall zeigt, dass es jugendliche und heranwachsende Straftäter gibt, die auch nach Verbüßung ihrer Strafe eine erhebliche Gefährdung der Bevölkerung darstellen. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, die Bevölkerung vor weiteren Taten auch solcher Personen zu schützen. Dieser Pflicht ist die Große Koalition auf Betreiben der CDU/CSU-Fraktion 2008 nachgekommen. Der Bundesgerichtshof hat die entsprechende gesetzliche Regelung gestern bestätigt.
In der Bevölkerung herrscht angesichts jüngster Freilassungen von weiterhin gefährlichen Straftätern allerdings gleichwohl zunehmend Verunsicherung und Unverständnis. Die Bundesministerin der Justiz bleibt daher aufgefordert, entsprechend der Koalitionsvereinbarung zeitnah einen Regelungsvorschlag vorzulegen, um weitere gesetzliche Schutzlücken im Recht der Sicherungsverwahrung zu schließen.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 10.03.2010 - 12:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 177482
Anzahl Zeichen: 1673
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 258 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schutz der Bevölkerung muss im Vordergrund stehen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).