rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT: Kritik an Wohnungsmaklern wegen unzulässiger Reservierungsgebühren
ID: 1777635
Sperrfrist: 09.12.2019 06:00
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Den Kampf um preiswertes Wohneigentum in Berlin und Brandenburg nutzen
Immobilien-Makler und Bauträger immer öfter, um Reservierungsgebühren zu
verlangen.
Regelmäßig werden auch hohe Beträge einbehalten, wenn kein Kaufvertrag zustande
kommt. Oft zu Unrecht, wie das Verbrauchermagazin des des rbb-Fernsehens jetzt
recherchiert hat. Kai-Peter Breiholdt, Fachanwalt für Immobilienrecht,
kritisiert diese illegale Praxis in der Sendung SUPER.MARKT:
"Wir haben im Moment einen Immobilienboom. Dadurch können sich die Makler und
Bauträger auch ihre Käufer aussuchen und nutzen ihre Marktmacht, bestimmte Dinge
durchzudrücken."
Bei einer Stichprobe mit versteckter Kamera hat der rbb festgestellt, dass
Makler und Bauträger Gebühren rechtwidrig ganz oder teilweise einbehalten oder
zu hohe Gebühren verlangt werden. Kai-Peter Breiholdt rät Interessenten deshalb,
sehr genau zu prüfen, ob sich die Makler an Recht und Gesetz halten. So darf die
Reservierungsgebühr nicht zu hoch angesetzt sein. Die gerichtlich anerkannte
Grenze liegt bei 10 - 15% der ortsüblichen Maklerprovision. Ferner sind
serienmäßig formulierte online-Verträge in Brandenburg nicht zulässig.
Die Gebühr als "Aufwandsentschädigung" einzubehalten, ist nur dann statthaft,
wenn der tatsächlich geleistete Aufwand auch nachgewiesen werden kann. In Berlin
gibt es eine Sondersituation: Reservierungsgebühren sind nur dann akzeptabel,
wenn der Reservierungsvertrag separat vom eigentlichen Maklerverträgen
geschlossen wird.
Mehr Informationen: rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT. Montag, 09.12.2010 um
20:15 Uhr im rbb-Fernsehen. Online: www.rbb-online.de/supermarkt
Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
SUPER.MARKT
Ansprechpartner:
Tel.: 030 - 97993 - 22777
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/51580/4460931
OTS: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
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Datum: 09.12.2019 - 06:00 Uhr
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