LBS-Tipp: Wohnungsbauprämie jetzt noch beantragen / WoP-Antrag für zwei Jahre rückwirkend möglich / Verbesserte Regelung ab 2021
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(WoP) rückwirkend bis einschließlich 2017 zu beantragen. Stichtag für das
Sparjahr 2017 ist der 31.12.2019.
Beschäftigte, deren Jahreseinkommen 25.600 Euro (Single) beziehungsweise 51.200
Euro (Ehepaare) nicht übersteigt, erhalten die staatliche Prämie in Höhe von 8,8
Prozent auf ihre Sparleistungen. Für Alleinstehende werden dabei Einzahlungen in
den Bausparvertrag bis zu einer Höhe von jährlich 512 Euro mit maximal 45,06
Euro belohnt. Paare können für geleistete Zahlungen im Sparjahr bis zu 90,11
Euro Prämie auf eingezahlte 1.024 Euro erhalten. Die Prämienanträge erhalten
Bausparer am Jahresbeginn automatisch für das Vorjahr. Ausgefüllt sind sie bei
der Bausparkasse einzureichen.
Noch haben Bausparer auch die Chance zu prüfen, ob sie zum Jahresende die
prämienbegünstigten Sparbeiträge für das Jahr 2019 erreichen. Fehlende Beträge
für dieses Jahr können noch eingezahlt werden.
Die staatliche Wohnungsbauprämie ist für ab 2009 geschlossene Bausparverträge
dauerhaft an die wohnwirtschaftliche Verwendung der Bausparmittel wie Kauf, Bau
oder Modernisierung gebunden. Es gibt einen Ausnahme: Sparer, die bei
Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind, dürfen einmalig über das aus den
Beiträgen und der Prämie angesparte Guthaben nach sieben Jahren frei verfügen.
Ab 2021 gilt eine gleich dreifach verbesserte WoP-Förderung. Neben der Anhebung
der Einkommensgrenzen und des Prämiensatzes wird eine Anpassung des
förderfähigen Höchstbetrages vorgenommen. Im derzeitigen Zinstief ist das eine
besonders wertvolle Förderung. Die verbesserte Förderung gilt nicht nur für neu
abgeschlossene Bausparverträge. Auch bereits bestehende Verträge erhalten die
Prämie auf geleistete Einzahlungen automatisch ab dem Sparjahr 2021.
Pressekontakt:
Ariane Greiner
Tel.: 0331 969 21 54
Mail: ariane.greiner@lbs-ost.de
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Datum: 17.12.2019 - 13:42 Uhr
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