IHK warnt vor Abmahngefahr für Onlinehändler
ID: 1781002
Anpassung von AGBs und Impressum für viele Unternehmen erforderlich
?Schon in der Vergangenheit wurden Angaben zur Verbraucherschlichtungsstelle zum Gegenstand von Abmahnungen gemacht. Deshalb ist zu befürchten, dass auch jetzt wieder eine Abmahnwelle ausgelöst wird?, so Heike Cloß, stv. IHK-Hauptgeschäftsführerin. Die IHK rät den Unternehmen, pünktlich zum Jahreswechsel ihre Homepage anzupassen. So werde Abmahnern keine Angriffsfläche geboten.
Hilfestellung bietet auch das Infoblatt R80 ?Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung?, das unter der Kennzahl 9.135 auf der IHK-Homepage zu finden ist.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 19.12.2019 - 12:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1781002
Anzahl Zeichen: 1032
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Saarbrücken
Kategorie:
New Media & Software
Diese Pressemitteilung wurde bisher 370 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"IHK warnt vor Abmahngefahr für Onlinehändler"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).