Taxi Deutschland gegen Uber: Uber erneut deutschlandweit verboten
ID: 1781033
wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage von Taxi Deutschland gegen Uber B.V.
geurteilt: Das Geschäftsmodell von Uber ist rechtswidrig. Uber darf in
Deutschland keine Fahrten vermitteln, da das in Amsterdam ansässige Unternehmen
Uber B.V. über keine Verkehrsgenehmigung für den Mietwagenverkehr in Deutschland
verfügt.
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die
gleichnamige App betreibt, gab folgendes Statement ab:
"Wir freuen uns, wir haben heute Recht erhalten. Erneut wurde gerichtlich
festgestellt, dass gleiches Recht für Klein- und Großunternehmen gilt. Uber hat
in Deutschland keine Genehmigung für die Personenbeförderung. Das Unternehmen
legt aber Fahrpreise fest und kassiert den Fahrpreis.
Zudem plakatiert das Unternehmen in den Städten großformatig mit der Marke Uber
und vermittelt so Fahrgästen den Eindruck, die Fahrten selbst durchzuführen.
Erst im Kleingedruckten, also aus der plakatüblich fernen Betrachtung nicht
lesbar, wird darauf hingewiesen, dass die Fahrten nicht selbst durchgeführt
werden.
Durch diese Vorgehensweisen kann Uber kein reiner Vermittler sein - und das hat
das Gericht heute bestätigt.
Das Urteil kommt all jenen zugute, die sich schlecht allein gegen
Großkonzerninteressen wehren können:
Dies sind die rund 21.000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in 700 Taxizentralen und
rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland. Sie arbeiten in guten Jobs, verdienen
Mindestlohn und erhalten soziale Sicherheit. Außerdem betrifft das Urteil alle
Verbraucher. Denn das von Uber dauerhaft missachtete Personenbeförderungsgesetz
dient dem Verbraucherschutz.
Das heutige Urteil ist selbst wichtig für Bürger, die nie Taxi fahren: Denn im
Gegensatz zu internationalen Großkapitalunternehmen zahlt der deutsche Taxi- und
Mietwagenmarkt jährlich über zwei Milliarden Euro an Steuern, Abgaben und
(Sozial-)Versicherungen. Uber nutzt die Infrastruktur, ohne selbst für ihren
Erhalt Abgaben zu leisten und drückt sich um Mindestlohn und Sozialabgaben."
Uber kann nun noch Berufung beim Oberlandesgericht einlegen und ggf. später die
Rechtslage durch den Bundesgerichtshof beurteilen lassen. Uber fährt damit
vorerst weiter in Deutschland.
Am 17. Dezember 2019 deckte die Stuttgarter Zeitung auf, dass Fahrer, die in
Stuttgart für Uber unterwegs sind, zum Teil ihre Bezahlung in bar bekommen,
Zwölfstundenschichten fahren müssen. Gesetzesverstöße seien in Stuttgart an der
Tagesordnung, so ein Informant der Zeitung.
Auch in Deutschland gibt es zahlreiche Verfahren gegen Uber. Zuletzt hatte die
Taxi Zentrale Köln gegen Uber eine einstweilige Verfügung erwirkt, die die
sofortige Einstellung der Vermittlungstätigkeit in Deutschland anordnete. Obwohl
Uber diese Entscheidung bekannt ist, fährt das Unternehmen weiter.
Ubers rechtliche Probleme sind ein globales Phänomen - überall auf der Welt ist
die Personenbeförderung reguliert. In vielen Ländern gehen Behörden und Gerichte
gegen Uber vor, da das Unternehmen geltendes Recht ignoriert.
In London wurde Uber am 29. November 2019 wegen erheblicher Sicherheitsrisiken
verboten. Die Aufsichtsbehörde konnte 14.000 Fahrten ohne Versicherungsschutz
nachweisen und hat bewiesen, dass von Uber gekündigte Fahrer unter anderem Namen
und mit gefälschten Profilbildern durch eine Manipulation der App weiterfahren
konnten. Das Unternehmen hat Klage gegen das Verbot eingereicht, bis zur
Entscheidung kann es vorerst in London weiterfahren.
Weitere Klagen gegen Uber in Großbritannien betreffen die
Scheinselbstständigkeit der Fahrer und die Nichtzahlung von etwa 2 Milliarden
Pfund Umsatzsteuer (VAT).
Über die Taxi Deutschland eG
Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen ist ein
genossenschaftlicher Zusammenschluss. Sie hat bereits 2016 erwirkt, dass die
durch Uber vermittelte Personenbeförderung durch Privatleute gerichtlich
untersagt wurde. Die Genossenschaft der Taxizentralen betreibt die App "Taxi
Deutschland", an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit
angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem
Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Geschäftsführende Vorstände
sind Dieter Schlenker (Vorsitzender) sowie Fred Buchholz, Frank Kuhle und
Hermann Waldner.
Unsere Pressemappe finden Sie wie immer hier:
https://taxi-deutschland.net/presse/TD%20Pressemappe%202019-08-16.pdf
Unser Schwarzbuch "Neue Mobilität" finden Sie hier: http://ots.de/OSsik5
Pressekontakt:
Markus Burgdorf
Aufgesang GmbH
Tel.: +49 (0)511 923 999-19
Mobil: +49 (0) 171 220 7997
taxi@aufgesang.de
Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG
Heidelberger Str. 25
60327 Frankfurt am Main
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Datum: 19.12.2019 - 12:32 Uhr
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