Kfz-Gewerbe: Gesetz gegen Abmahnmissbrauch zügig verabschieden
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fairen Wettbewerbs fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
(ZDK). In einem gemeinsamen Schreiben insbesondere an Berichterstatter und
Obmann des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages weisen eine Vielzahl von
Wirtschaftsverbänden (darunter auch der ZDK) auf die Gefahr hin, dass jeder Tag
der Verzögerung weitere missbräuchliche Abmahnungen bringe und die Wirtschaft
damit ohne Not belaste.
"Auch die Mitgliedsunternehmen des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sind
erheblich davon betroffen", so ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert.
Missbräuchliche Abmahnungen verursachen Millionenschäden in der Wirtschaft.
Insbesondere auch geringfügige Verstöße gegen Informationspflichten werden
oftmals von angeblichen Konkurrenten genutzt, um Kasse zu machen.
Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs müsse sein, die Anforderungen an die
Abmahnbefugnis von Wettbewerbsvereinen und Konkurrenten zu erhöhen. Um dieses
Ziel vollumfänglich zu erreichen, müssten jedoch einzelne Punkte im Entwurf noch
nachgeschärft werden, so der ZDK-Rechtsexperte. Insbesondere sollen
Wettbewerbsverbände verpflichtet werden, ihre Mitgliederlisten zu
veröffentlichen, damit ein Abgemahnter schon zum Zeitpunkt der Abmahnung
feststellen kann, ob der Abmahnverein entsprechende Mitglieder aus der Branche
vorweisen kann, die zu ihm in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.
Nur dann kann eine Abmahnung formell berechtigt sein. Die beteiligten Verbände
fordern ferner, dass Datenschutzverstöße ausdrücklich nicht mit
wettbewerbsrechtlichen Mitteln abgemahnt werden dürfen. Die Rechtsunsicherheit
in der letztlich durch den EuGH zu klärenden Frage, ob die
Datenschutzgrundverordnung von sich heraus wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
verbietet, darf nicht den Unternehmen auferlegt werden.
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Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
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Datum: 20.12.2019 - 11:50 Uhr
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