Kommentar: Die Stichwahl ist gut für die Demokratie
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kaum. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs lässt zwar die SPD jubeln,
bedeutet aber nicht automatisch, dass die Sozialdemokraten nun bessere
Aussichten hätten, mit ihren Kandidaten in die Rathäuser einzuziehen. Richtig
ist, dass der Entscheid der NRW-Verfassungsrichter (4:3 für die SPD-Position)
das Ergebnis der Bürgermeisterwahlen weniger kalkulierbar macht. Wer die
stärkste politische Kraft vor Ort ist, lässt sich in der Regel einschätzen.
Deren Kandidat bekommt häufig auch die meisten Stimmen. Selbst ohne absolute
Mehrheit führt der dann das Rathaus - auch wenn nur 25 oder 30 Prozent der
Wähler für ihn als Bürgermeister gestimmt haben: also eher rote Bürgermeister im
Ruhrgebiet und eher schwarze am Niederrhein. Diesem Automatismus hat der
Verfassungsgerichtshof einen Riegel vorgeschoben. Die Stichwahl bleibt. Und in
den meisten Städten und Gemeinden in NRW müssen die Bürger im September 2020
wohl zweimal zur Wahl. Das ist gut so, weil es die Abstimmung zur echten Auswahl
macht. Die Stichwahl ist in der Regel allein eine Persönlichkeitswahl. Profil
und Auftreten entscheiden. Nur so kamen zuletzt in Düsseldorf SPD-Mann Geisel
und in Mönchengladbach CDU-Kandidat Reiners zum Erfolg. Ihre Gegner hatten im
ersten Wahlgang mehr Stimmen auf sich vereinen können, verloren aber bei der
Stichwahl. Auch weil sich kleinere Parteien am Sturz der Amtsinhaber
beteiligten. Diese Frage wird die Grünen beschäftigen müssen. Sie haben zwar
nach den Europawahlergebnissen erstmals selbst die Chance, zu den
Bestplatzierten zu gehören, könnten aber auch auf Schwarz-Grün setzen. Das
müsste Laschet nicht beunruhigen.
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Datum: 20.12.2019 - 20:01 Uhr
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