Unsicher, ungenau, unausgewogen - Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft gefaehrdet
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Unsicher, ungenau, unausgewogen - Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft gefaehrdet
Zu dem jetzt vorgestellten Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) fuer ein Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechtsgesetzes erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD- Bundestagsfraktion Gerd
Bollmann:
Der jetzt vom BMU vorgelegte Arbeitsentwurf zeigt, dass sich die Unsicherheit der schwarz-gelben Koalition auch auf dem Feld der Abfallwirtschaft auswirkt. Bei Fragen des Verhaeltnisses von privater und oeffentlich-rechtlicher Entsorgungswirtschaft, ihrer Zustaendigkeit sowie zu den Regelungen zur Ueberlassungspflicht herrscht Uneinigkeit. Statt klarer und praeziser Aussagen, vergroessern ungenaue und schwammige Formulierungen die Unsicherheit.
Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst, dass nach dem Entwurf die Zustaendigkeit der Kommunen als oeffentlich- rechtliche Entsorger nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge erhalten bleiben soll. Jedoch orientiert sich der Entwurf bei der Zulassung von gewerblichen Sammlungen nicht am Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichts, sondern erweitert die Moeglichkeit gewerblicher Sammlungen zulasten der Kommunen.
Es ist damit zu rechnen, dass die vorgelegte Fassung aufgrund unpraeziser Aussagen, nur die Juristen erfreut und zu zahlreichen Prozessen und Rechtsunsicherheit fuehren wird. Um dies zu verhindern, sind Nachbesserungen dringend noetig. Dies betrifft auch die Passagen zur Einfuehrung einer Wertstofftonne.
Im Gegensatz zu Aeusserungen aus dem BMU wird keinesfalls eine Wertstofftonne jetzt eingefuehrt. Mit dem Gesetz wird nur die Moeglichkeit eingeraeumt, per Rechtsverordnung eine Wertstofftonne irgendwann einfuehren zu koennen.
Die SPD-Bundestagsfraktion haelt die Einfuehrung einer einheitlichen Tonne fuer stoffgleiche Abfaelle fuer richtig und notwendig. Voellig unklar ist dabei, was in dieser Tonne gesammelt werden soll und die Zustaendigkeit fuer die Sammlung.
Konkret vorgeschrieben wird dagegen die getrennte Sammlung von Papier, Metall, Kunststoff und Glas ab 2015.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird die fuenfstufige Abfallhierarchie der EU-Abfallrahmenrichtlinie uebernommen und deren Ausgestaltung geregelt. Bei der Definition der Abfallverbrennung als energetische Verwertung besteht aber noch Diskussionsbedarf.
Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst, dass der Regelungsbedarf fuer Bioabfaelle und Abfallbiomasse erkannt und in einem Paragrafen beruecksichtigt wird. Dieser Komplex soll ebenso wie die Einfuehrung einer Biotonne, die Einstufung von Nebenprodukten und dem Ende der Abfalleigenschaft kuenftig nur noch per Rechtsverordnung ohne Beteiligung des Bundestages geregelt werden. Genau diese Bereiche sind aber die entscheidenden Themen der Abfallwirtschaft, an denen der Bundestag zwingend beteiligt werden muss.
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Datum: 11.03.2010 - 18:17 Uhr
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