Schröder gegen Berufsverbote für AfD-Mitglieder
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SPD-Politiker verteidigte als Anwalt DKP-Aktivisten aus gleichem Grund - Verweis
aufs Disziplinarrecht
Osnabrück. Altkanzler Gerhard Schröder hat sich dagegen gewandt, AfD-Mitgliedern
den Eintritt in den öffentlichen Dienst gleich welcher Art zu verweigern. "Ich
habe eine klare Haltung zur AfD: Diese Partei muss entschieden bekämpft werden,
aber argumentativ und nicht administrativ", sagte der SPD-Politiker der "Neuen
Osnabrücker Zeitung". "Ich war aus guten Gründen immer gegen Berufsverbote",
erklärte er. Um nichts anderes handele es sich, falls AfD-Vertretern der Dienst
in Schule, Verwaltung oder Polizei verwehrt bleibe.
"Ich habe als Rechtsanwalt in den 1970er-Jahren DKP-Mitglieder vertreten, die
ein Berufsverbot bekommen sollten", sagte Schröder. Später als Ministerpräsident
habe er Berufsverbote dann umgehend abgeschafft. "Wenn jemand seine
Parteipolitik den Schülern verkaufen möchte, Kinder etwa im Geschichtsunterricht
beeinflusst, dann geht das nicht. Aber man kann nicht vorher wissen, ob er das
tut", erläuterte Schröder seine Position. Verhalte sich jemand in seinem Dienst
dann verkehrt, "gibt es das Disziplinarrecht, das ist genau dafür gedacht".
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Datum: 01.01.2020 - 07:00 Uhr
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