Mietkauf: Keine neue Idee

Mietkauf: Keine neue Idee

ID: 1782686

ARAG Expertenüber eine besondere Art des Immobilienerwerbs



(firmenpresse) - Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schlägt ein staatliches Mietkaufmodell vor, mit dem wieder mehr Familien Wohneigentum erwerben sollen. Dabei würde der Staat günstig Neubauten errichten und die Wohnungen zum Selbstkostenpreis sowie zum Nullzinstarif an Kaufinteressenten vergeben. In seiner Modellrechnung kommt das DIW zu dem Schluss, dass die monatlichen Tilgungsraten beim staatlichen Mietkauf nur wenig über den durchschnittlichen aktuellen Mietpreisen liegen müssten. Ob dieses Modell allerdings jemals umgesetzt wird, kann nur die Zukunft zeigen. Solange bleiben Interessenten auf entsprechende Angebote von Maklern oder Bauträgern angewiesen. Ob die sich lohnen, ist laut ARAG Experten aber fraglich.



Mietkauf: verlockend, aber nicht ohne Risiko

Mietkauf war in den Siebzigern schon einmal populär und wird nun erneut von Maklern und Bauträgern wiederbelebt. Es klingt ja auch so einfach wie verlockend: Der potentielle Käufer bezieht als Mieter die Wohnung oder das Haus und verpflichtet sich dazu, in einer bestimmten Frist die angemieteten vier Wände zu kaufen. Die Miete wird auf den Kaufpreis angerechnet. Wer aber denkt, er könne sich so den Traum von der eigenen Immobilie auch mit wenig Eigenkapital erfüllen, der täuscht sich unter Umständen. ARAG Experten warnen deshalb vor allzu blumigen Träumen vom eigenen Heim. Denn ohne ein gerütteltes Maß an Eigenkapital führt nun mal kein Weg zu den eigenen vier Wänden. In vielen Mietkaufverträgen ist auch eine Anzahlung von bis zu 20 Prozent des Kaufpreises vereinbart. So mancher blauäugige Mietkäufer musste einsehen, dass er seine Immobilie letztendlich sogar besonders teuer bezahlt hat. Deshalb gilt für jeden Mietkauf, die Verträge genauestens zu prüfen oder prüfen zu lassen.



Damit die Belastung im Rahmen bleibt

Die Miete wird auf den Kaufpreis angerechnet. Klingt gut, ARAG Experten raten aber schon hier zur Vorsicht. Wie hoch ist der Mietanteil, der später tatsächlich auf den Kaufpreis angerechnet wird? Oft handelt es sich nur um einen geringen Teil. Des Weiteren sind die Mieten der auf diese Weise angebotenen Objekte oft von vornherein überhöht. Wenn dann noch etwas für den anstehenden Kauf der Immobilie zurückgelegt werden muss, summiert sich die monatliche Belastung schnell auf 1.000 oder gar 2.000 Euro. Dabei handelt es sich dann nicht einmal um Luxus-Objekte. Ganz im Gegenteil: Oft versuchen Makler oder Bauträger mit Mietkauf-Angeboten eine Immobilie loszuwerden, die sich im Vorfeld als Ladenhüter erwiesen hat.





Auf das Kündigungsrecht achten

Da während der Mietphase eben oft nur ein kleiner Teil der Monatsmiete auf den Kaufpreis angerechnet wird, verbleibt nach 10 oder 20 Jahren noch ein großer Teil der Kaufsumme. Um den zu begleichen, benötigen viele Mietkäufer noch einmal den gleichen Zeitraum. Unter Umständen können die Verpflichtungen aus einem Mietkauf also bis ins Rentenalter andauern; und wenn der restliche Kaufpreis dann doch mit einem Kredit abgestottert werden muss, wird die Sache völlig unkalkulierbar. Denn die Zinsentwicklung kann niemand über 10 oder 20 Jahre voraussehen. Bei so einer langen Laufzeit lauern aber auch noch andere Risiken. Daher sollten die Verträge unbedingt ein Kündigungsrecht enthalten. Andernfalls können sich ändernde Lebensumstände, wie Scheidung oder der Verlust des Arbeitsplatzes, unmittelbar in den finanziellen Ruin führen. Auch eine mögliche Insolvenz des Verkäufers sollte im Vertragswerk abgesichert sein. Daher raten die ARAG Experten dazu, die Verträge von einem unabhängigen Juristen prüfen zu lassen.



Weitere interessante Informationen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
043 49 - 22 80 26
www.arag.de



drucken  als PDF  an Freund senden  SDRPY startet Projekt, um den Flughafen von Aden erstmals seitüber einhundert Jahren wieder in eine dauerhafte internationale Drehscheibe umzubauen Bauen 2020 - Ökologie und Nachhaltigkeit am wichtigsten
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.01.2020 - 16:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1782686
Anzahl Zeichen: 4042

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 591 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mietkauf: Keine neue Idee"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG Verbrauchertipps aus der Kaffeewelt ...

Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein Ein Vorarbeiter stürzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt, und verletzt sich dabei schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch laut ARAG Experten erkennt das Landessozialgericht Sachse ...

ARAG, stimmt das? ...

Man darf Lebensmittel im Supermarkt anfassen oder verzehren, bevor man sie bezahlt Stimmt nur bedingt. Solange es sich um abwaschbare Lebensmittel wie Obst oder Gemüse handelt, ist das Anfassen erlaubt. Natürlich mit der nötigen Vorsicht, um kein ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z