Kommentar zur Altpapierkrise
ID: 1783016
Altpapiersammlung und -verwertung ein Erfolgsmodell, das sich für alle
Beteiligten auszahlte - Privathaushalte und Firmen inklusive. Sie profitierten
von Erlösen in Form direkter Vergütungen oder indirekt durch niedrigere
Abfallgebühren. Ein Gewinner war zugleich die Umwelt. Die Einsatzquote von
Altpapier bei Produkten aus Papier und Pappe stieg seit 1996 von 60 Prozent auf
zuletzt 75 Prozent.
Jetzt hat sich der Wind gedreht, was den wirtschaftlichen Aspekt betrifft. Die
Altpapiersammlung bringt kein Geld mehr ein, sondern kostet. Das aber darf kein
Grund sein, das bewährte Modell über Bord zu werfen. Es muss an die veränderte
digitale Welt angepasst werden. Zeitungen und Zeitschriften werden seltener auf
Papier gelesen und häufiger auf Smartphone und Computer. Die Menschen bestellen
häufiger im Internet und lassen sich die Kartons bis zur Haustür liefern. Der
Versandhandel als Profiteur des Trends muss seinen Beitrag leisten und sich
stärker an den Kosten beteiligen.
Das 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz schafft dafür die Voraussetzungen.
Jetzt geht es um die Umsetzung. Und vielleicht lässt sich der Altpapiereinsatz
nach dem Verbot von Plastiktüten noch etwas steigern.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Oliver Horst
Telefon: 0521 585-261
wb@westfalen-blatt.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/66306/4484953
OTS: Westfalen-Blatt
Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.01.2020 - 06:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1783016
Anzahl Zeichen: 1719
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 352 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kommentar zur Altpapierkrise"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).