Haustrunk für Brauerei-Mitarbeiter bleibt steuerfrei
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das Bundesfinanzministerium dem Bremer WESER-KURIER mitgeteilt. Nach Angaben
einer Ministeriumssprecherin habe das mehrheitliche Votum der Finanzminister aus
den Ländern den Ausschlag für das Umlenken des Bundes gegeben, der eigentlich
eine Besteuerung geplant hatte. Die Biersteuer ist eine Ländersteuer. Die
Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Sarah Ryglewski
(SPD), sagte dem WESER-KURIER: "Ich bin froh, dass wir uns mit den Ländern
einigen konnten und der traditionelle Haustrunk erhalten bleibt, der ja
Bestandteil vieler betrieblicher und tariflicher Vereinbarungen ist und von den
Beschäftigten auch geschätzt wird." Während Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl
(Grüne) für die Besteuerung war, sprach sich Niedersachsens Finanzminister
Reinhold Hilbers (CDU) dagegen aus. Er wolle diese in Deutschland bestehende
Tradition beibehalten: "Dafür spricht auch, dass das zu erwartende Mehraufkommen
an Biersteuern sehr überschaubar ausfallen dürfte." Beim Haustrunk in
Getränkebetrieben handelt es sich um eine kostenlose Abgabe des Produkts an die
Mitarbeiter. Auch als Deputat bekannt, war es in früheren Zeiten eine
Naturalleistung als Teil des Lohns.
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Datum: 11.01.2020 - 16:26 Uhr
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