Forderung nach höherem Strafrahmen für Kinderpornografie Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht,

Forderung nach höherem Strafrahmen für Kinderpornografie Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht, kritisiert Ingo Wünsch, Stabsstellenleiter im NRW-Innenministerium

ID: 1785718
(ots) - Der Leiter der Stabsstelle Kinderpornografie im Düsseldorfer
Innenministerium, Ingo Wünsch, verlangt einen höheren Strafrahmen für den Besitz
von Kinderpornografie. "Es kann nicht sein, dass Täter, die Kinderpornografie
besitzen, eine geringere Strafe erhalten als zum Beispiel Diebe", sagte Wünsch
dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe). Die Höchststrafte für einfachen
Diebstahl liege bei fünf Jahren, für den Besitz von Kinderpornografie würden nur
maximal drei Jahre Haft angedroht. "Hier stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht",
erklärte der Stabsstellenleiter. "Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber hier
eine Strafverschärfung auf den Weg bringt." Wünsch rechnet damit, dass die
Ermittlungserfolge der Polizei potenzielle Konsumenten von Kinderpornografie
abschreckt. "Dank unserer verbesserten technischen Möglichkeiten lag die
Aufklärungsquote im vergangenen Jahr bei 93,2 Prozent", sagte der Kriminalbeamte
der Zeitung. "Jeder, der vielleicht nur aus Neugier Kinderpornografie im
Internet ansieht, hinterlässt eine digitale Spur, der wir nachgehen können. Ich
rechne damit, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren im Bereich
Kinderpornografie weiter ansteigen wird."

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Kölner Stadt-Anzeiger
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Telefon: 0221 224 2080

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Datum: 16.01.2020 - 18:38 Uhr
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