Landgericht Kleve verurteilt Autohaus zur Rücknahme eines Porsche Cayenne Diesel / Nachbesserung unmöglich
ID: 1785810
des Verbrauchers und verurteilte dieses Mal ein Autohaus zur Rücknahme eines
Porsche Cayenne zu einem Betrag von 64.639,50 EUR (Urteil vom 08.01.2020, Az. 2
O 142/18).
Die Klägerin hatte das gebrauchte Fahrzeug mit 8.875 km im Mai 2017 für
70.000,00 Euro erworben. Am Tag der mündlichen Verhandlung hatte der Wagen
27.340 km auf dem Tacho.
In seinem Urteil ging das Gericht von einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km
aus. Daraus ergibt sich eine vom Kaufpreis abzuziehende Nutzungsentschädigung
von 5.360,50 Euro.
Zusätzlich bekam die Klägerin noch Verzugszinsen i.H.v. knapp 4.700 EUR
zugesprochen.
Das Kraftfahrtbundesamt hatte am 22.01.2018 den Rückruf des Porsche Cayenne mit
3,0 I V6 TDI Euro 6-Motor der Baujahre 2014 bis 2017 zur "Entfernung der
unzulässigen Abschaltvorrichtung" angeordnet.
Das Gericht befand, dass das Fahrzeug der Klägerin bereits unter diesem
Gesichtspunkt unter einem erheblichen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts
leide. Aufgrund des verpflichtenden Rückrufs drohe nämlich eine
Betriebsuntersagung bei Nichtdurchführung der Rückrufmaßnahme.
Eine Nachbesserung durch das von Porsche angebotene Software-Update hält das
Gericht für unmöglich, was den Käufer zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag
berechtige. Eine Fristsetzung zur Nachbesserung des Mangels sei in diesem Fall
nicht erforderlich. Selbst wenn das Fahrzeug nach dem Aufspielen eines
Software-Updates die Grenzwerte der Euro-Abgasnorm ohne manipulativen Eingriff
in die Motorsteuerung einhielte, ohne dabei anderweitige technische Nachteile zu
erleiden, bliebe das Fahrzeug weiterhin mangelhaft.
Denn dass das Fahrzeug von dem sogenannten "Abgasskandal" betroffen war, hafte
diesem auch nach dem Aufspielen eines Software-Updates weiterhin als Makel an
und könne nicht beseitigt werden.
Rechtsanwalt Prof. Marco Rogert, dessen Kanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln den
Prozess in Kleve führt, ist erfreut über diesen Erfolg:" "Nun wurde erneut
bestätigt, dass auch der Konzernmarke Porsche ein steifer Wind entgegenweht. Wir
freuen uns sehr darüber, dass die Rechtsprechung unseren Argumenten folgt und
sich voll auf die Seite des Verbrauchers stellt."
Kontakt:
Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt
Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Ottostr. 12
50859 Köln
Telefon: (0049) (0)2234/219 48-19
Fax: (0049) (0)211/25 03-132
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Datum: 17.01.2020 - 09:37 Uhr
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