Debatte um Waffenscheine für Bürgermeister Das Gewaltmonopol hat der Staat Matthias Bungeroth
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Bürgerrechte betreffende Debatte, die aktuell geführt wird. Anfeindungen und
Bedrohungen von Mandatsträgern, Feuerwehrleuten oder Vertreter anderer
Berufsgruppen zielen auf die geistige und körperliche Unversehrtheit der
attackierten Personen ab. Doch dass jemand diese Grenze überschreitet, darf der
Staat und der jeweils Betroffene nicht zulassen. Die entscheidende Frage ist
nun, welche Instanz dafür verantwortlich ist, den Schutz der attackierten
Menschen zu gewährleisten. Hier ist die Antwort ganz klar: der Staat. Die
Unteilbarkeit der Menschenrechte ist im Grundgesetz festgeschrieben. Darauf muss
sich jeder berufen dürfen. Für die Sicherheit aller Bürger ist die Polizei
zuständig. Wenn dieser Grundsatz preisgegeben wird, nähern wir uns Verhältnissen
wie in den USA an, wo viele Bürger das Recht in die eigene Hand nehmen. Die
Folgen sind bekannt: Amokläufe und Massaker in Schulen, Kirchen, Einkaufszentren
oder auf offener Straße sind durch keine staatliche Ordnungsmacht zu verhindern.
Wir sollten die Sicherheitsdebatte sachlich weiterführen, aber den Grundsatz des
staatlichen Gewaltmonopols nie aufgeben. Sonst ändert sich unser Staatswesen
fundamental.
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Datum: 22.01.2020 - 20:15 Uhr
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