Zollüberprüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns
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Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung
der Mindestlohnregelungen geprüft. Der Zoll wurde durch 48 Beschäftigte anderer
Behörden unterstützt. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 10.830
Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten 1.609
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Im besonderen Fokus der
Kontrollen stand die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohnes. Seit dem 1.
Januar 2020 gilt der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro je Zeitstunde. Die
Einsatzkräfte prüften insbesondere im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, in
Friseur-, Kosmetiksalons und Nagelstudios, im Taxigewerbe, in Spielhallen, im
Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in Kfz-Dienstleistungsbetrieben. Bisher
wurden 185 Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen
Mindestlohnverstößen, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen,
aufenthalts¬rechtlichen Verstößen, Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis,
Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und Verstößen gegen
die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren. In 1.847 Fällen sind
weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Weitere Informationen finden Sie
unter www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de und www.zoll.de.
Die lokalen Ergebnisse erfragen Sie bitte bei den örtlichen Behörden.
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Generalzolldirektion
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Klaus Salzsieder
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Datum: 29.01.2020 - 07:00 Uhr
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