Brexit am 31. Januar:Übergangsphase jetzt nutzen
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Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 dafür genutzt wird, in intensiven
Verhandlungen praktikable Regularien für eine sichere Arzneimittelversorgung zu
vereinbaren. Das Europaparlament hat in seiner gestrigen Plenarsitzung in
Brüssel das Austrittsabkommen Großbritanniens aus der Europäischen Union
ratifiziert. Demnach ist das Vereinigte Königreich ab dem 1. Februar 2020 kein
EU-Mitglied mehr.
Während der Übergangsphase wird Großbritannien im EU-Binnenmarkt und der
Zollunion bleiben. "Für Arzneimittel-Hersteller ist die Phase des Übergangs, in
einen hoffentlich geregelten finalen Brexit ab dem 1. Januar 2021, maßgeblich
für die künftigen Handelsbeziehungen mit Großbritannien", sagt Dr. Elmar Kroth,
Geschäftsführer Wissenschaft beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.
(BAH).
Wollen Arzneimittelmittel-Hersteller nach dem Brexit weiterhin ihre Produkte in
den verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten und in Großbritannien vertreiben, müssen
sie zukünftig zwei eigenständige und angemessen ausgestattete Niederlassungen
betreiben, eine in Großbritannien und eine in der EU 27. Dies bedeutet einen
erheblichen personellen und finanziellen Mehraufwand für die Unternehmen.
Die kommenden elf Monate sollten nun von den Verhandlungspartnern dazu genutzt
werden, ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Großbritannien abzuschließen. Im
Idealfall sollten die Kernregeln des EU-Binnenmarktes mit allen vier Freiheiten,
die den Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr betreffen,
weiterhin gelten.
"Das Ziel der Arzneimittelindustrie ist es, dass ein umfassendes gegenseitiges
Anerkennungsabkommen (Mutual Recognition Agreement - MRA) abgeschlossen wird, in
dem beispielsweise die Anerkennung von Zertifikaten für die Herstellung und
Freigabe von Arzneimitteln sowie weitergehende Regelungen zum Import und Export
von Fertigarzneimitteln, deren Zwischenprodukten sowie von Wirk- und
Hilfsstoffen geregelt wird", kommentiert Dr. Elmar Kroth.
Sollte kein Abkommen zustande kommen und Großbritannien am Jahresende 2020
ungeregelt aus dem Binnenmarkt und der Zollunion ausscheiden, könnten die
komplexen Lieferketten in der Arzneimittelherstellung gestört werden, so dass
Liefer- oder gar Versorgungsengpässe vor allem in Großbritannien nicht
auszuschließen sind.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der
mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er
vertritt die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland
ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Die im BAH
organisierten Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung
in Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken
verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen Arzneimittel
sowie einen Großteil der stofflichen Medizinprodukte für die Patientinnen und
Patienten bereit. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH.
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Datum: 30.01.2020 - 08:30 Uhr
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