Sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlags: "Das Bundesverfassungsgericht muss jetzt schnellstmöglich über den Soli urteilen" (VIDEO)
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beim Finanzamt Einspruch gegen die Zahlung des Solidaritätszuschlags eingelegt.
"Zusammen mit zahlreichen Verfassungsrechtsexperten sind wir davon überzeugt,
dass der Bundesfinanzminister seit Anfang des Jahres den Soli zu Unrecht
kassiert. Wir haben deshalb die nötigen rechtlichen Schritte gegen die weitere
Erhebung eingeleitet", so INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr heute.
Der Solidaritätszuschlag wurde in seiner jetzigen Form 1995 als Ergänzungsabgabe
eingeführt. Die Einnahmen wurden für die Finanzierung der
Wiedervereinigungskosten verwendet. Dieser Verwendungszweck besteht inzwischen
nicht mehr. Erkennbar am Ende des Solidarpakts II zum 31. Dezember 2019. Warum
es verfassungswidrig ist, dass der Soli dennoch weiter erhoben wird, hat der
ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier,
ausführlich dargelegt (http://bit.ly/SoliPapier).
Die INSM muss ihren Arbeitnehmern den Solidaritätszuschlag vom monatlichen
Gehalt abziehen und zusammen mit der Lohnsteuer an das Finanzamt überweisen. Da
die INSM die fortdauernde Erhebung des Solis für verfassungswidrig hält, hat sie
beim Finanzamt beantragt, den Zuschlag nicht weiter abführen zu müssen.
Pellengahr: "Die Ergänzungsabgabe wird seit Ende 2019 nicht mehr benötigt.
Deshalb hätte der Soli abgeschafft werden müssen. Ganz und für alle. Jetzt ist
es Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen. Wir werden die Abschaffung des Solis
juristisch durchsetzen und haben Einspruch gegen den Soli eingelegt. Das Ziel:
So bald wie möglich soll das Bundesverfassungsgericht über den Soli
entscheiden."
Mehr Informationen über den Einspruch der INSM und das weitere juristische
Vorgehen finden Sie unter www.insm.de.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist ein überparteiliches Bündnis aus
Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie wirbt für die Grundsätze der Sozialen
Marktwirtschaft in Deutschland und gibt Anstöße für eine moderne
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Pressesprecher INSM: Florian von Hennet, Tel. 030 27877-174;
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Datum: 05.02.2020 - 10:25 Uhr
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