neues deutschland: Linkspartei fordert härtere Strafen wegen Verstößen gegen Betriebsratsrechte
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Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz sowie härtere Strafen für die
Verletzung von Mitbestimmungsrechten. Die Strafen für Verstöße gegen
Mitbestimmungsrechte seien "derzeit noch zu gering", erklärt die Sprecherin für
Mitbestimmung der Linksfraktion im Bundestag, Jutta Krellmann, im Interview mit
"neues deutschland" (Donnerstagsausgabe). "Sie tun Unternehmen nicht weh und
können quasi aus der Portokasse bezahlt werden." Ein entsprechender Antrag der
Fraktion wird am Donnerstag im Bundestag behandelt.
"In unserem Antrag fordern wir, dass das Höchstmaß des Ordnungsgelds wegen
grober Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz von derzeit 10 000 auf
25 000 Euro erhöht wird", so Krellmann. Außerdem sollen nach dem Willen
der Linksfraktion Verstöße gegen die Informationsrechte von Betriebsräten
seitens der Arbeitgeber künftig mit Bußgeldern von bis zu 250 000 Euro
bestraft werden. "Wir reden von Informationen an Betriebsräte, die ganz bewusst
zurückgehalten werden. Und das gegenüber gewählten Vertretern der Belegschaft,
deren Aufgabe es ist, die Interessen der Belegschaft zu wahren", sagt Krellmann.
Weil solche Verstöße bisher fast nie geahndet werden, fordert die Fraktion in
ihrem Antrag zudem die Bundesregierung auf, "auf die Bundesländer hinzuwirken,
Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung der Vergehen nach den
Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes einzurichten und diese mit
ausreichend qualifiziertem Personal auszustatten".
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Datum: 12.02.2020 - 14:36 Uhr
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