Bundesrat verabschiedet StVO-Novelle: Bußgelder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsverordnun

Bundesrat verabschiedet StVO-Novelle: Bußgelder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsverordnung (StVO) werden drastisch angehoben

ID: 1795125
(ots) - Die vom Bundesverkehrsministerium verabschiedete Novelle der
Straßenverkehrs-Ordnung hat neue Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen
und weitere Vergehen im Straßenverkehr festgelegt. Sie soll schnellstmöglich in
Kraft treten. Das hat die Bundesregierung am 14. Februar 2020 angekündigt. Nach
Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
e.V. sind die geplanten Änderungen nicht geeignet das Ziel, die Sicherheit im
Straßenverkehr zu erhöhen, zu erreichen. Dem würden vermehrte Polizeikontrollen
eher entgegenkommen. "Durch höhere Bußgelder steht der Staat nur wieder im
Verdacht, seine Kasse zusätzlich füllen zu wollen. Gleichzeitig steigt die
Gefahr die Fahrerlaubnis durch das Erreichen der Punktegrenze zu verlieren
immens," so Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Für Raser wird es teuer

Die Bußgelder verdoppeln sich für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und
außerorts von 1 km/h bis zu 21 km/h. Das heißt, bei
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts von nur 1 km/h fällt ein Bußgeld von
30 Euro statt bisher 15 Euro an. Fährt man außerorts 20 km/h zu schnell, so wird
man mit 60 Euro anstatt 30 Euro zur Kasse gebeten. Punkte in Flensburg drohen
den Autofahrern künftig nicht mehr erst ab 21 km/h, sondern schon ab einer
Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h. Die Grenzen für ein Fahrverbot
werden um 10 km/h gesenkt. Autofahrer müssen ab einer
Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts, statt bislang 31 km/h, mit
einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Bußgeldbescheid erhalten? Einspruch lohnt sich!

Autofahrer sollten Bußgeldbescheide nicht einfach hinnehmen. Schätzungen zufolge
haben 70-80 Prozent aller Bußgeldbescheide nach anwaltlicher Intervention keinen
Bestand. Vor allem, wenn ein Eintrag in Flensburg oder der Entzug der


Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht, ist es dringend zu empfehlen, sich sofort Rat
und Hilfe bei einem fachlich versierten Rechtsanwalt zu holen. So lassen sich
sehr oft ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vermeiden.

Infos: https://bit.ly/32fLVEl

Pressekontakt:

ines.uhlig@uhlig-pr.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140322/4526937
OTS: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
e.V.

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Datum: 21.02.2020 - 16:13 Uhr
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Kategorie:

Auto & Verkehr



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