Kommentar: Bloß nicht verbieten! // von Moritz Döbler
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ist das nicht. Ein Verbotsverfahren anzustrengen, wäre der rechtlich wie
politisch untaugliche Versuch, die fremdenfeindliche, rückwärtsgewandte und
regelmäßig widerwärtig auftretende Partei in den Griff zu kriegen. Die AfD
duldet zwar in ihren Reihen Rechtsextreme, und manche sehen sie sogar als eine
Vorfeldorganisation rechtsextremer Gruppierungen. Aber in Deutschland gelten
hohe Hürden für Parteienverbote, wie im Fall der NPD zu lernen war.
Hinzu kommt: Anders als die NPD ist die AfD zu einer Partei gereift, die in
vielen Kommunalparlamenten, in allen Landtagen und im Bundestag sogar als
stärkste Oppositionspartei vertreten ist. Dorthin haben sie demokratische Wahlen
gebracht. Diese politische Kraft lässt sich nicht einfach verbieten. Es zu
versuchen hieße, sich in langwierige, aussichtslose Verfahren zu verstricken und
zudem der Erzählung der AfD Vorschub zu leisten, sie werde systematisch
unterdrückt.
Anders ist es mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz.
Selbstverständlich müssen Gruppen und Einzelpersonen innerhalb der AfD, die
rechtsextreme Positionen vertreten und Verbindungen zu radikalen Gruppen
pflegen, beobachtet werden. Der "Flügel" und die "Junge Alternative" sind
bereits als Verdachtsfälle eingestuft. Das heißt, dass bei ihnen der Einsatz
nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt ist, auch wenn sie noch nicht offiziell
beobachtet werden. Die ganze Partei unter Generalverdacht stellen zu wollen,
dürfte aber wie bei einem Verbotsverfahren rechtlich und politisch in eine
Sackgasse führen. Und man liefe Gefahr, auch die einfachen Mitglieder und die
Millionen Wähler der Partei zu kriminalisieren. Stattdessen gilt es, sie mit
Argumenten zurückzugewinnen.
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Datum: 21.02.2020 - 20:52 Uhr
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