Kölnische Rundschau zum Karlsruher Urteil Kopftuchverbot
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Sandro Schmidt
zum Kopftuchverbot im Justizdienst
Abgewogen, unideologisch, auf gesellschaftlichen Frieden ausgerichtet - so
muss man das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tragen von
Kopftüchern im Staatsdienst einordnen. Der Staat kann seinen Amtsträgern
Kopftücher verbieten, wenn sie in hoheitlicher Funktion handeln: weil sie als
dessen Repräsentanten weltanschauliche Neutralität nicht nur im Handeln ausüben,
sondern auch im Erscheinungsbild ausstrahlen sollen. Er kann, muss aber nicht.
Das wird Anhängern der reinen Lehre des Kopftuchverbots nicht gefallen, und
Muslima nicht in allen Bundesländern zufrieden stellen. Nämlich dort nicht, wo
wie in Hessen das Verbot bestehen bleibt. Dennoch hat Karlsruhe den Muslimen in
der Praxis doch eine Tür weit aufgesperrt. Denn eigentlich gilt: Religion und
Weltanschauung bleiben privat, haben im Staatsdienst nichts verloren. Und wer
das anders sieht, darf das, aber nicht als Repräsentant der Bundesrepublik.
Offenbar gilt diese Sichtweise nicht mehr uneingeschränkt. Ihre Meinung:
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Datum: 27.02.2020 - 15:46 Uhr
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