ZDK begrüßt "Urteil mit Augenmaß"
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Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die gestrige Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Sachen Fahrverbote. Demnach kann ein
Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein, wenn nach einer
Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid
in Kürze eingehalten wird.
Laut dem Bundesumweltamt (UBA) hat sich im vergangenen Jahr die Luft in
deutschen Städten merklich verbessert*. Demnach ist der Jahresmittelgrenzwert
für Stickstoffdioxid (NO2) nur noch an etwa 20 Prozent der Messstationen
überschritten worden. 2018 waren es noch mehr als 40 Prozent gewesen. Erstmalig
seit Inkrafttreten des Feinstaubgrenzwertes von 50 µg/m³ für das Tagesmittel im
Jahre 2005 wurde dieser im vergangenen Jahr laut dem UBA an keiner deutschen
Messstation überschritten.
Laut einem ZDK-Sprecher hätten dazu auch die vielfältigen Maßnahmen der
Automobilwirtschaft beigetragen. Als Beispiele nannte er unter anderem die
Software-Updates, den fortschreitenden Austausch älterer Dieselfahrzeuge durch
Pkw mit modernen Euro 6 d-Temp-Motoren und die Möglichkeit der
Hardware-Nachrüstung für ältere Dieselfahrzeuge. Darüber hinaus werde die
wachsende Zahl in den Verkehr kommender Hybrid- und batterieelektrisch
betriebener Fahrzeuge zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität beitragen.
Vor diesem Hintergrund seien den Autofahrern und vor allem den vielen
Berufspendlern mögliche Fahrverbote nicht mehr zu vermitteln, so der
ZDK-Sprecher.
*http://ots.de/1ipyJ7
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Ulrich Köster
ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
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Datum: 28.02.2020 - 10:02 Uhr
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