KOMMENTAR Ein Lob auf die Masern-Impfpflicht
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Das war zu befürchten: Kaum ist das Gesetz zur Masern-Impfpflicht in Kraft,
reichen Eltern Verfassungsbeschwerde ein. Sie lehnen es ab, ihre Kinder vor der
Aufnahme in Schule oder Kita impfen zu lassen, und sie halten das Ganze für eine
unzulässige Einmischung des Staates. Doch ihre Argumentation sticht nicht,
sondern offenbart Unkenntnis und unsoziales Verhalten. Die klagenden Eltern
sehen, erstens, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Das
Gegenteil ist der Fall: Wer seinen Kindern den Pieks verweigert, liefert sie der
Gefahr aus, an einer schweren Infektion mit Komplikationen wie Lungen- und
Gehirnentzündung zu erkranken. Dagegen sind die Nebenwirkungen der Impfung
(kurzzeitig Fieber bei fünf Prozent der Kinder) gering.
Die klagenden Eltern sehen sich, zweitens, in ihrem Erziehungsrecht
beeinträchtigt. Damit werden sie nicht weit kommen. Die Erziehungsfreiheit
findet da ihre Grenzen, wo Eltern ihren oder anderen Kindern schaden. Eltern
dürfen ihre Kinder ja auch nicht aus religiösen Gründen von Schule oder
Schwimmunterricht fernhalten. Aus gutem Grund gibt es eine staatliche
Schulpflicht. Aus gutem Grund gab es bis 1976 eine Pocken-Impfpflicht.
Drittens halten die Kläger die Koppelung der Impfpflicht an den Kita-Zugang für
unverhältnismäßig, da es keine Bedrohungslage gebe. Sie irren. 95 Prozent der
Bevölkerung müssen geimpft sein, um langfristig die Masern zu eliminieren. Von
den Zweijährigen in NRW haben aber nicht einmal 80 Prozent die nötige zweite
Impfung, obwohl diese eigentlich bis zum 23. Monat erfolgen soll. Wer sein Kind
nicht impft, gefährdet alle Säuglinge, die noch keinen Impfschutz haben können.
Selbst die Grünen, die sich lange ihrer impfkritischen anthroposophischen
Klientel andienten, haben inzwischen eingesehen, dass Impfen gelebte Solidarität
ist.
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Datum: 01.03.2020 - 20:57 Uhr
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