Enorme Preisunterschiede bei Abschleppunternehmen

Enorme Preisunterschiede bei Abschleppunternehmen

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(ots) -
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Enorme Preisunterschiede bei Abschleppunternehmen O-Töne im VPMS unter:
"Abschlepp-Teaser"

Eine Stichprobe unter zehn Abschleppunternehmen in Berlin ergab, dass es
erhebliche Preisunterschiede bei den Anbietern für das einfache Versetzen von
Autos gibt. Das ist das Ergebnis der Recherchen des rbb-Verbrauchermagazins
"SUPER.MARKT". Der preiswerteste Anbieter nahm 120 Euro, der teuerste forderte
240 Euro. Für das Abschleppen von falsch parkenden Pkw auf privaten Grundstücken
dürfen Unternehmen in Berlin und Brandenburg eigene Preise aufrufen. Einen
geregelten festen Satz wie beim Abschleppen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum
gibt es hier nicht. "Die Abschleppunternehmen dürfen natürlich keine
Fantasiepreise fordern, sie müssen sich an die ortsüblichen Preise halten und
die Ortsüblichkeit wird bemessen an anderen Preisen oder anderen
Abschleppunternehmen." Patrick Rümmler, Anwalt für Verkehrsrecht

Anlass der Recherchen waren mehrere Beschwerden von Mietern der GESOBAU AG aus
dem Märkischen Viertel in Berlin-Reinickendorf. Hier überwacht die Parkraum KG
die Parkplätze, Ein- und Feuerwehrzufahrten. Ein Betroffener hat gegenüber dem
rbb geäußert, dass er 586 Euro bezahlen musste, obwohl sein Auto nur innerhalb
einer Tiefgarage versetzt worden war. In anderen Fällen wurden die Autos in
sogenannte 'Autokäfige' verbracht und erst nach Zahlung der Abschlepprechnung
freigegeben.

Diese Prozedere ist legal, erklärte Patrick Rümmler, Anwalt für Verkehrsrecht.
Er beruft sich auf ein Gerichtsurteil des BGH, welches das sogenannte
Zurückbehaltungsrecht erlaube. "Leider ist vom höchsten deutschen Gericht
entschieden worden, dass es keine Erpressung ist, was die Unternehmen machen,


indem sie sagen, erst Geld, dann Auto. Es ist das Recht, das Fahrzeug zurück zu
behalten, solange das Geld nicht bezahlt worden ist."

Wer sich gegen vermeintlich zu hohe Rechnungen wehren möchte, dem empfiehlt
Rechtsanwalt Patrick Rümmler, eine detaillierte Auflistung der Kosten zu
verlangen und nur unter Vorbehalt zu bezahlen. Die Summe könne man auch beim
zuständigen Amtsgericht hinterlegen. So können Fahrzeughalter das
"Zurückbehaltungsrecht" des Abschleppdienstes aushebeln. Feste Preise im
öffentlichen Raum Im vergangenen Jahr wurden 29.000 Autos durch das Berliner
Ordnungsamt und 36.000 von der Polizei abgeschleppt. Häufige Gründe: das Parken
vor Einfahrten, insbesondere Feuerwehrzufahrten. Dafür berechnet das Ordnungsamt
199 Euro an reinen Abschleppkosten, die BVG nimmt bis zu 208 Euro, die Polizei
136 Euro. Oft komme aber noch ein Bußgeld hinzu.

Weitere Informationen dazu im rbb-Verbrauchermagazin "SUPER.MARKT" am
02.03.2020, 20:15 Uhr rbb-Fernsehen.

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
SUPER.MARKT
Ansprechpartner:
Tel.: 030 - 97993 - 22777

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/51580/4534530
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