Baugewerbe: Betriebe brauchen während Corona-Ausbreitung Handlungsspielraum
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wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen auf die Ausbreitung der
Corona-Pandemie reagiert werden müsse, erklärt Felix Pakleppa,
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB): "Ziel muss
sein, den Unternehmen Handlungsspielraum zu geben. Für die vielen kleineren und
mittelständischen Betriebe des Baugewerbes brauchen wir gezielte Maßnahmen zur
Sicherung der Liquidität. Das hat in der jetzigen Situation eine höhere
Wirksamkeit als groß angelegte Konjunkturprogramme.
Die Liquidität der Bauunternehmen muss jetzt sichergestellt werden. Dazu sollte
die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückgenommen werden.
Angesichts der angespannten Haushaltslage hat der Gesetzgeber 2005 die
Vorverlegung der Sozialversicherungsbeiträge beschlossen. Hier muss nun
nachjustiert und den Betrieben Zeit verschafft werden.
Gleiches gilt im Steuerrecht: Wir brauchen eine Flexibilisierung der Soll- /
Ist-Besteuerung und größere Wahlmöglichkeit für Unternehmen. Wenn die Betriebe
die Umsatzsteuer erst zahlen müssen, wenn die Rechnung tatsächlich beglichen
wurde, verschafft das einen zusätzlichen Liquiditätsvorteil. So können die
drohenden finanziellen Einbußen wenigstens abgemildert werden.
Nicht zuletzt ist nun erforderlich, die Kreditvergabe durch KfW und
Bürgschaftsbanken zu beschleunigen und mit entsprechenden Schnellverfahren für
zusätzliche Liquiditätshilfen zu sorgen"
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Datum: 12.03.2020 - 10:17 Uhr
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