CoronaVirus - Ihre Rechte!
ID: 1800480
Coronavirus und Homeoffice (im Arbeitsleben)
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Unternehmen bundesweit!
(Rechtsanwaltskanzlei Kienert: Gesundheit(at)service-rakienert.de)
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Unternehmen bundesweit!
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Nicht nur wegen des Coronaviruses ist das Thema „Homeoffice“ topaktuell.
Bereits der Bundestag hatte das Thema am 04. März 2020 auf der Tagesordnung.
Auf Antrag von verschiedenen politischen Parteien ist die Thematik „Recht auf Homeoffice“ aktueller denn je, als auch aufgrund der derzeitigen Gefahrenlage durch den Corona-Virus. Diese Gefahrenlage führt derzeit dazu, dass Veranstaltungen, Messen und Fußballspiele abgesagt sowie Landesgrenzen abgeriegelt, Ausgangssperren verhängt, Schulen geschlossen und Produktionswerke lahmgelegt werden u.s.w.
Bei alle dem stellt sich die Frage auf die Möglichkeit von Homeoffice u.a. auch wegen Kinderbetreuung, dem Recht auf Notbevorratung, die Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern u.s.w.
Das Coronavirus bleibt nach wie vor das alles überragende Thema in den Medien. Während die Ansteckungsraten steigen, stellen sich viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Frage, wie es sich mit einem Recht auf Homeoffice verhält, aber auch im täglichen Arbeitsleben u.a., um einer möglichen Ansteckung vorzubeugen.
In Deutschland wird zum Notfallvorrat geraten, welcher im Regelsatz für Menschen, die auf Sozialleistungen u. a. vom Jobcenter angewiesen sind, nicht enthalten ist.
Dies stellt Deutschland, die Bürger und Verbraucher, Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor neue Probleme, sowie Leistungsbezieher von Jobcentern. Aber auch Unternehmen, die durch das Absagen von Veranstaltungen finanzielle Einbußen erleiden.
Zwar gilt grundsätzlich, dass ein Recht auf Homeoffice für die Arbeitnehmer nicht grundsätzlich besteht, solange keine konkrete Ansteckungsgefahr im Betrieb oder eine entsprechende Vereinbarung zum Homeoffice vorliegt, allerdings haben Arbeitgeber eine Schutzpflicht, bei der es sich empfiehlt sich über die aktuelle Gefährdungslage etwa mit Hilfe der Risikobewertungen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu informieren.
Um das zu gewährleisten, kann es notwendig sein, von Besuchern eine Erklärung zu ihrem aktuellen Gesundheitsstatus, möglichen Aufenthalten in Risikogebieten sowie dem persönlichen Kontakt zu Personen mit bestätigter Corona-Infektion einzuholen. Darüber hinaus, eine Überprüfung der Einhaltung und gegebenenfalls die Verschärfung von Hygienevorschriften im Betrieb sowie die Belegschaft über präventive Maßnahmen zu informieren und diese einzuhalten. Mitarbeiter sind ihrem Arbeitgeber gegenüber zur Auskunft darüber verpflichtet, ob sie sich in Gegenden mit erhöhten Krankheitsfällen aufgehalten haben beziehungsweise intensiven Kontakt zu solchen Personen hatten. Arbeitgeber könnten solche Arbeitnehmer bitten, sich untersuchen zu lassen. Im Fall konkreter Anhaltspunkte für eine Infektion können sie die betroffenen Kollegen von der Verpflichtung zur Arbeit bezahlt freistellen lassen. Ferner können Arbeitnehmer ebenfalls darum ersuchen, dass der Arbeitgeber zu diesen Punkten Stellung nimmt.
Wir beraten zu dieser Thematik, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmen und Menschen, die auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen sind.
Wenn Sie ein Beratungsgespräch wünschen, können Sie sich gerne auch an die hiesige Kanzlei wenden, die zu dieser Thematik Bundesweit berät.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen bitten wir zunächst per E-Mail Kontakt zu uns aufzunehmen, sollten Sie eine Beratung wünschen: Rechtsanwaltskanzlei Kienert: Gesundheit(at)service-rakienert.de
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Datum: 12.03.2020 - 17:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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Anzahl Zeichen: 3941
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frau Schädel
Stadt:
Langenhagen
Telefon: 0511260926133
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.03.2020
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