#systemrelevant: Sanitätshäuser brauchen Schutzausrüstung sowie Zugang zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
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Genau wie Arztpraxen, Kliniken und Apotheken sind Sanitätshäuser und orthopädie(schuh)technische Betriebe zur Aufrechterhaltung einer grundlegenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung zwingend erforderlich. Als systemrelevante Einrichtungen sind sie gerade auch unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie darauf angewiesen, mit medizinischer Infektionsschutzausrüstung sowie Desinfektionsmitteln ausgestattet zu werden. Zurzeit ist die Beschaffung der entsprechenden Materialien auf dem freien Markt unmöglich und die Vorräte der Gesundheitsbetriebe sind großteils aufgebraucht. Die Task-Force COVID-19 fordert deshalb, Sanitätshäuser und orthopädie(schuh)technische Betriebe in die zentrale Versorgung von medizinischen Einrichtungen einzubeziehen, die über den Krisenstab des BMI und des BMG abgewickelt wird.
Bereits jetzt kann in vielen Häusern eine Versorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst mit elementarer Schutzausrüstung wie Mund- und Nasenschutz nicht mehr sichergestellt werden. Außerdem findet ein großer Teil der Versorgung mit Hilfsmitteln wie Beatmungsgeräten, Pflegebetten, Rollstühlen, Stomaversorgung, orthopädie(schuh)technische Interimsversorgungen nach einer Operation etc. im häuslichen Umfeld statt, ebenso in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen - zum Beispiel auch nach Unfällen, Operationen und bei dringend behandlungsbedürftigen Krankheitsbildern. Ohne Schutzausrüstung zu arbeiten, gefährdet nicht zuletzt die Sicherheit der Patientinnen und Patienten.
Des Weiteren muss gewährleistet sein, dass orthopädie(schuh)technische Werkstätten und Sanitätshäuser von geplanten Betriebsstilllegungen nicht betroffen sind. Sie sind demzufolge Apotheken gleichzustellen und auf die Liste der Betriebe und Institutionen zu setzen, die zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung zwingend erforderlich sind. Darüber hinaus muss gesichert werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanitätshäuser bzw. des Gesundheitshandwerks auch weiterhin Zugang zu Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen erhalten.
Schlussendlich braucht es bundeseinheitlich klare Regelungen zur Kindernotbetreuung für die Mitarbeiter in Sanitätshäusern und orthopädie(schuh)technischen Betrieben. Angehörige, die ihre Arbeit in Betrieben des Gesundheitshandwerks ausüben zählen zur kritischen Infrastruktur und benötigen Zugang zu unbürokratischer Beantragung.
Über die Task-Force COVID-19:
In der Task-Force COVID-19 haben sich folgende Verbände zusammengeschlossen: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, EGROH eG, Nowecor, RSR Reha-Service-Ring, rehaVital Gesundheitsservice GmbH, Verband Versorgungsqualität Homecare e.V., Sanitätshaus Aktuell AG und der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik. Gemeinsam vertreten sie Leistungserbringer in Deutschland, die mehr als 30 Millionen Patientenversorgungen jährlich verantworten und mehr als 4.500 Hauptbetriebe vertreten, die für eine wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung stehen.
Pressekontakt:
Kirsten Abel
Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7 -9, 44135 Dortmund
Telefon: 01715608125
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Datum: 20.03.2020 - 13:44 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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