Mieterbund begrüßt Gesetzentwurf des BMJV zum Kündigungsausschluss
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Vorgesehen ist, dass Mietern, die aufgrund der Auswirkungen von Covid-19 ihre Miete im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. September 2020, also sechs Monate lang, ganz oder teilweise nicht zahlen können, nicht gekündigt werden darf. Der Mieter hat weiterhin bis Ende September 2022 Zeit, die in diesem Zeitraum nicht gezahlte Miete nachzuzahlen. Der sechsmonatige Zahlungsrückstand kann also bis Oktober 2022 nicht zur Kündigung des Mieters führen. Dies wird von uns ausdrücklich begrüßt. Der Zeitraum von sechs Monaten muss aber verlängert werden, sofern sich die Auswirkungen der Pandemie über einen längeren Zeitraum erstrecken. Besser wäre es, ihn von vornherein auf zwölf Monate zu verlängern. Wichtig ist außerdem, dass der Zusammenhang zwischen der Covid-19 Pandemie und der Nichtzahlung laut Gesetzentwurf vermutet werden soll. Dies bedeutet schnellen und vor allem unbürokratischen Schutz für die Mieter.
"Wichtig ist, dass Mieter Sicherheit haben, ihre Wohnung oder ihre Gewerberäume nicht wegen der Coronakrise zu verlieren. Wir weisen deutlich auf unsere gemeinsam mit dem GDW an die Bundesregierung gerichtete Forderung hin, zur Vermeidung finanzieller Härten einen "Sicher-Wohnen-Fonds" einzurichten", so Siebenkotten.
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Datum: 22.03.2020 - 10:00 Uhr
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