Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt Absage aller Ersthelferseminare
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Sind bereits Teilnehmende zu Ersthelferkursen in den nächsten Wochen bis Ende April angemeldet und diese Kurse nicht bereits durch die ausbildende ermächtigte Stelle abgesagt worden, sollten sich die Mitgliedsbetriebe umgehend mit der ermächtigten Stelle wegen einer Verschiebung der Aus- oder Fortbildung in Verbindung zu setzen.
Nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" haben Unternehmensleitungen dafür zu sorgen, dass Ersthelfer in Betrieben in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Sollte diese Frist aufgrund der Kurs-Absagen nun überschritten werden, zeigen sich Unfallkassen und Berufsgenossenschaften kulant. Nach Wiederaufnahme des Regelbetriebs sollten die Kurse nachgeholt werden. Bei deutlicher Überschreitung oder in Zweifelsfällen sollte erneut eine Teilnahme an einer Ersten-Hilfe-Ausbildung erfolgen.
Welche Regelungen die Unfallversicherungsträger im Einzelnen getroffen haben, können Sie auf den Homepages der einzelnen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nachlesen. Eine Zusammenstellung der Links finden Sie auf folgender Hintergrundseite: https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/coronavirus/index.jsp
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Stefan Boltz
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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Datum: 24.03.2020 - 10:00 Uhr
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