Mehr als Applaus: Klinikpersonal braucht Gehaltszulagen in der Corona-Krise, fordernüber 200.000 Campact-Unterstützerinnen und -Unterstützer
ID: 1803212
In dem Appell an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heißt es: "Das Klinikpersonal braucht Unterstützung, die über warme Worte hinausgeht. Denn viele sind nicht nur überarbeitet, sondern auch unterbezahlt. Daher fordern wir Sie auf: Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten im Gesundheitswesen angemessen bezahlt werden!"
Allabendliches Klatschen vom Balkon oder Dankesworte der Kanzlerin im Fernsehen sind schön, bleiben aber rein symbolische Gesten. Das Klinikpersonal verdient mehr. "Die Corona-Krise offenbart die gewaltigen Probleme unseres teilprivatisieren Gesundheitssystems. Und sie zeigt: Die Arbeit der Krankenpflegerinnen und -pfleger ist überlebenswichtig für unsere Gesellschaft. Sie muss endlich auch angemessen bezahlt werden. Wir brauchen jetzt Gehaltszulagen für die Menschen in den Krankenhäusern - dafür muss Jens Spahn sorgen ", so Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand von Campact.
Hier zum Appell: https://aktion.campact.de/klinikpersonal/appell/teilnehmen
Pressekontakt:
Clara Koschies, Pressestelle Campact e.V., Tel.: 04231 957 495,
presse@campact.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/64126/4555269
OTS: Campact e.V.
Original-Content von: Campact e.V., übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.03.2020 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1803212
Anzahl Zeichen: 1757
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Verden / Aller
Kategorie:
Arbeit
Diese Pressemitteilung wurde bisher 551 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mehr als Applaus: Klinikpersonal braucht Gehaltszulagen in der Corona-Krise, fordernüber 200.000 Campact-Unterstützerinnen und -Unterstützer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Campact e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).